Vereinsrecht: Ausschluss aus dem Vorstand -

Guten Morgen!
Vor 3 Tagen bin ich nun aus dem Vorstand unseres Vereins, wo ich den 2. Vorsitz innehabe, ausgeschlossen worden. Hierzu zunächst die Situation, wie es dazu kam:

Zu Beginn der letzten Vorstandssitzung beantragt ich, durch die Sitzung führen zu dürfen. Grund: Misstrauen gegen die 1. Vorsitzende - habe aber ausdrücklich KEINEN Misstrauensantrag gestellt. Ich misstraue ihr unter anderem, weil sie unserem Schriftführer einen unwahren Passus ins Protokoll diktiert hat. Bestätigung hierfür liegt mir vom Schriftführer vor. Desweiteren hatte sie mit einer flaschen Tagesordnung (enthielt einen einzigen TOP: Vorbereitung der Mitgliederversammlung) zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung geladen. Tatsächlich ging es nur um eine Hetzkampagne…
Mein Antrag wurde mit 6:2 Stimmen abgelehnt. Daraufhin hat sie umgehend den Antrag gestellt, mich vom Vorstand auszuschließen. Auch hierüber wurde abgestimmt; Ergebnis: 1 Enthaltung, 2 Gegenstimmen, 4 waren dafür)

In unserer Sazung steht zum Thema Ausschluss innerhalb des Vorstandes nicht drin, nur zum Thema Ausschluss eines Mitgliedes durch den Vorstand. Und zwar, dass die Mitgliederversammlung hierüber mit einer 2/3-Mehrheit entscheiden muss, der Vorstandsbeschluss binnen 14 Tagen per Einschreiben zugestellt werden muss, die Einspruchsfrist 4 Wochen - ab Absendung des Einschreibens beträgt.

Laut Satzung habe ich gegen nichts verstoßen.
Gründe wären laut Satzung:

  • Verstoß gegen die Satzung
  • Verstoß gegen Mitgliederbeschlüsse
  • Verstoß gegen Sinn und Zweck des Vereines
  • Rechtsextreme Handlungen

Ist das alles in dieser Vorgehensweise rechtens?
Wie verhalte ich mich nun?
Habe ich ein Recht darauf, die Protokolle der Vorstandssitzungen (incl- der, an der ich ausgeschlossen wurde) , zu denen ich nun nicht mehr kommen darf, zu bekommen?
Wie ist es mit den Aufgaben, mit denen ich als 2. Vorstandsmitglied betraut bin? Muss/soll/darf ich diese weiter ausführen?
Darf ich die Einladung an die Mitglieder vorher sehen, bzw. habe ich ein Mitspracherecht, was dort hinein kommt?
Gibt es eine bestimmte Formulierung/Form für eine solche Einaldung für die Mitgliederversammlung?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Sammy-Joe

  1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
  2. über die Amtperiode entscheidet die Satzung, oder Sie bis zu Ihrem Rücktritt bzw. durch Gerichtsentscheid oder Auflösung.

da dies hier nicht der Fall ist, sind Sie weiterhin gewähltes Vorstandsmitglied und können per „Einstweiliger Verfügung“ durch das Amtsgericht den Zutritt erwirken.

Alle Vorstandstandsbeschlüsse sind Ihnen zugänglich zu machen.

viel Erfolg

Auch einen guten Morgen, obwohl es ständig regnet !

Es ist wie immer nicht so einfach, ohne die Satzung genau zu kennen, Auskünfte zu geben.
Ich gehe mal davon aus, dass es ein „e.V.“ also eingetragener Verein beim zust. Vereinsgericht/Amtsgericht ist.
Die Satzung des Vereins muss alle Mindestangaben enthalten, die das Vereinsgericht vor Anerkennung prüft.
Es gibt die Rechte und Pflichten der Mitglieder…
Pflichten: u.a. an der Wahl des Vorstandes und anderer Organe teilzunehmen;
eine Abschrift des Jahresabschlusses und/oder Geschäftsberichtes zu fordern;
Einsicht in die übner die Beschlüsse der Mitgliederversammlun zu führenden Protokolle zu nehmen;

Den Mitgliedern steht die Ordnung aller Angelegenheiten des Vereins zu, die nicht vom Vorstand
zu besorgen sind…
Eine außerdordentlich Mitgliederversammlung ist vom Vorstand ( vom 1. bis 3.oder 4. usw.) einzuberufen,
w e n n dies eine Mehrheit vom z.B. 25…% ) schriftlich beantragen unter Angabe vom Zweck und Gründen, und einer 2- wöchigen Frist / nach Posteingang gezählt) .
unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
Danach steht dem Betroffenem eine 4-wöchige Frist zur rechtlichen Anhörung vor einem Ausschuss( steht in der satzung?)zu, in der er den konkreten Vorwürfen begegnen/antworten kann.
Wenn der Schriftführer bei seiner Bestätigung des Betruges an dem Protokoll bleibt, kann man ja den Spiess umdrehen; wenn sammy-joe es denn möchte.?
Es gibt auch noch die Möglichkeit, dies dem Vereinsgericht anzuzeigen.
Evtl. kann einem das Vereinsgericht dabei behilflich sein, das zu klären.
Ansonsten je nach Gusto kämpfen oder diesen Lügnerverein zu verlassen.

mfg idefixer1.

Hallo Sammy-Joe,

da in der Satzung zum Ausschluss eines Vorstandsmitgliedes aus dem Vorstand nichts steht, ist das Verhalten der Vorsitzenden -und übrigen Vorstandskollegen- nicht richtig/rechtens, zumal auch kein „wichtiger Grund“ dafür vorliegt.
Wie du dich verhalten sollst, kommt darauf an, was du erreichen willst. Willst du im Vorstand bleiben, solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen, der sich im Vereinsrecht auskennt.
Zu den übrigen Fragen: Da -aus meiner Sicht- der Ausschluss unwirksam ist, bist du nach wie vor Vorstandsmitglied und hast Anspruch auf Einsicht in die Sitzungsprotokolle und auf die Teilnahme an Vorstandssitzungen. Auch die dir übertragenen Aufgaben kannst du weiter ausführen - ob dies unter der gegebenen Situation ratsam ist, lasse ich dahingestellt.
Ganz allgemein solltest du dich aber von einem Anwalt beraten und ggf. vertreten lassen.

Hallo,

was das BGB angeht bin ich mir nicht ganz sicher, aber aus meiner Sicht ist der Vorstand ein Organ des Vereins. Und da er von der Mitgliederversammlung gewählt ist, kann er niemanden einfach ausschließen!

Am besten rufst Du mal beim Vereinsregister beim Amtsgericht an. Das ist nämlich öffentlich. Die Rechtspfleger sind meistens freundlich und helfen Dir weiter.

Freundliche Grüße

Jörg Emmerich

Guten Tag
ein Auschluss aus dem Vorstand ist nicht rechtsgültig. Ein gewähltes Vorstandsmitglied kann nur von der Mitgliederversammlung abgewählt bzw. gewählt werden. Ich würde einen Antrag stellen auf eine ausserordentliche Mitgliederversammlung. Besser noch wenn das mehrere andere Vereinsmitglieder machen um dann die Querelen offen vorzutragen.
Ansonsten Rechtsanwaltlich beraten lassen.

Ist das alles in dieser Vorgehensweise rechtens?

Ein gewählter Vorstand kann nur durch das wählende Organ entfernt werden aus dem Amt, dann als normales Mitglied aus dem Verein.

Wie verhalte ich mich nun?

Will man in so einem Verein wirklich bleiben???
Man könnte auf Feststellung klagen, dass man weiter im Amt und im Verein ist oder einfach gehen.

Habe ich ein Recht darauf, die Protokolle der
Vorstandssitzungen (incl- der, an der ich ausgeschlossen
wurde) , zu denen ich nun nicht mehr kommen darf, zu bekommen?

Nicht ohne weiteres, und vor allem: WOZU???

Wie ist es mit den Aufgaben, mit denen ich als 2.
Vorstandsmitglied betraut bin? Muss/soll/darf ich diese weiter
ausführen?

Wozu???

Darf ich die Einladung an die Mitglieder vorher sehen, bzw.
habe ich ein Mitspracherecht, was dort hinein kommt?

Eigentlich ja, weil noch Vorstand, aber…

Gibt es eine bestimmte Formulierung/Form für eine solche
Einaldung für die Mitgliederversammlung?

Nein.

Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen, wenn Sie etwas unternehmen wollen.

Hallo, du bist weiterhin der zweite Vorsitzende mit allen Rechten und Pflichten.Der Vorstand darf dich nicht abwählen das machen nur die Mitglieder in einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung.

LG Holger

Hallo Sammy-Joe,

denke hier hast du ohne rechtlichen Beistand
keine Chancen.
Willst Du in so einem Verein bleiben?
Da würde mir der Abschied nicht schwer fallen.

Also - wegen dem Ausschluss hier kannst Du Dich wehren, falls der Ausschluss nicht berechtigt war.
Aber wen interessiert das in so einem Verein, wenn
eh die meisten für den Ausschluss gestimmt haben.
Da kommst Du nur mit einem Anwalt weiter und wenn
Du gewinnst - was willste denn dann tun? Bleiben?
So ist es auch mit der Einsicht in die Protokolle.
Wie gesagt - nur mit Anwalt. Wenn der 1. Vorstand und der Rest diese Einsicht nicht wollen - geht eben nichts.
Das ist schade - aber es ist so.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Ich kann nur raten, falls ihr ein eingetragener Verein seit, dass Du ans Amtsgericht schreibst mit Inhalt, dass Du keine Haftung für das weitere Tun des Vereines übernimmst.
Es muss nämlich in einer gewissen Zeit ein neuer 2. Vorstand bzw. kommissarisch ein 2. Vorstand bis zur nächsten Wahl gewählt werden.

Falls Du mehr wissen möchtest, schaue unter Jurathek nach.
Diese Seite hat mir auch gut geholfen.
Da antworten meist angehende Juristen.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen.

Gruß fly

Hallo Sammy-Joe,

Der Vorstand eines Vereins wird durch die Mitglieder des Vereins in einer odnunggemäß einberufenen Mitgliederversammlung gewählt.

In der Satzung des Vereins muß die Zuständigkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder festgelegt sein. Somit steht fest, welche Aufgaben und welche Zuständigkeit jedes einzlene Vorstansmitglied hat. Der oder die Vorsitzende ist nicht der „Vorstand“, sie haben lediglich nach der Satzung besondere Aufgaben, Rechte und Pflichten.

Mitglieder des Vorstandes können nur durch die Mitgliederversammlung abgewählt werden.

Zu jeder Sitzung des Vorstandes, wie ja auch zu jeder Mitgliederversammlung ist mit der in der Satzung festgelgten Frist schriftlich einzuladen. Die Einladung hat jeden Punkt /Vorgang der in der Sitzung oder Versammlung beraten werden soll genau zu benennen.
Sachverhalte die auf der Tagesordnung nicht aufgeführt sind, können nicht Gegenstand der Beratung bzw. Grundlage von Beschlüssen sein.

Jedes Vorstandsmitglied hat die Protokalle jeder Sitzung zu erhalten, Mitglieder können in alle Protokolle von Mitgliederversammlungen und Vorstandsitzungen Einblick nehmen.

Nun konkret zu dem Sachstand: es ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, mit genauer Festlegung des Beratungsthemas, und auch mit dem eventuellen Punkt einer Nachwahl für den Fall der Abwahl.

Alles andere sind klare Verstöße gegen die vereinsrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Wenn es sich bei dem Verein um einen „Eingetragenen Verein“ handelt wäre auch die Einschaltung des Registergerichtes anzuraten, sonst wäre nur Privatklage möglich.

Mit freudnlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,

jetzt geht es allein umrechtliche Fragen.

  1. Wer hat Sie zum 2. Vorsitzenden gewählt? Das ist doch in der Regel auf einer Mitgliederversammlung gemahct worden. Wenn das so ist, dann kann auch nur die Mitgliederversammlung diese Wahl verändern. Also in der Satzung nachschauen, wie die Wahl der Vorstandsmitglieder geregelt ist.
    Ohne in die Satzung zu schauen, kann ich hierzu keine einigermaßen korrekte Antwort geben.
    Ich gehe mal davon aus, dass der Vorstand keine Maßnahme wie den Ausschluss eines Stellvertreters beschließen kann. Meistens ist in der satzung geregelt, wie be dem Ausscheiden eines des Mitgliedesdes Vorstandes (in der Regel nur: Tod oder Rücktrit) zu verfahren ist. In der Regel überträgt der Vorstand einem anderen Vorstandsmitglied seine Aufgaben.
    Bitte genau die Satzung überprüfen. In einer „guten“ Satzung ist eine Regelung dazu getroffen.
    Wenn man ausgeschlossen werden soll aus dem Vorstand, kann ich mir das nur vorstellen, wenn man gegen die Satzung in erheblichem Umfang verstößt, aber auch dann hat die Mitgliederversammlung darüber zu entscheiden.
    Vielleicht sollte das ja auf einer Mitgliederversammlung passieren. Aber jetzt ist jede weitere Äußerung reine Spekulation.

Mit freundlichen Grüßen

G. Jacobs

Hallo sammy joe,

tut mit leid, hier bin ich überfordert.

Gruß, Schützenmeister

Puh, das ist viel…Verstehe ich es recht, dass der Vorstand Dich als 2. Vorsitzenden abgewählt hat? Das geht meines Wissens nicht, es sei denn, die Satzung sieht das vor. Normalerweise kann nur die Mitgliederversammlung den Vorstand wählen, entlasten und abwählen.
Wenn kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, dann kannst Du auch nicht ausgeschlossen werden.
Also zuerst würde ich die Rechtmäßigkeit prüfen, danach können erst andere Schritte geprüft werden, weil ansonsten hypotetisch.

Gruß,

twilight666

Was ist denn das für ein seltsamer Verein??

Aus dem Vorstand kann man nicht ausgeschlossen werden!! Nur in einer Mitgliederversammlung kann der Vorstand neu bestimmt werden, bzw. abgewählt werden. Steht auch alles im BGB.

Sie können bei Gericht eine Verfügung erwirken, dass Sie weiter an den Sitzungen teilnehmen dürfen und auch alle Protokolle erhalten müssen, aber was hat das für einen Sinn.

Das Tuch ist zerrissen, da ja mehrere Vorstandsmitglieder gegen Sie gestimmt haben, eine Mitgliederversammlung kann nur für Sie erfolgreich werden, wenn Sie viele Mitglieder mobilisieren können. Das geht auch mit neu eingetretenen Mitgliedern, wenn der Verein nicht zu groß ist bzw. wenn wenige Mitglieder zur Versammlung kommen.
Gru0
Jeremias