Vereinsrecht - Kassenprüfung

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten (Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?

Nach Gesetz ja, also entscheidet die Satzung.

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten
(Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?

Warum nicht, die Kassenprüfung kann auch externen übertragen werden.

mfg

HH

Hallo guten Abend ! Ist also ein passives Mitglied.Schau mal in eurer Satzung nach, ob es bei der Wahl der Kassenprüfer auch für passives Mitglieder möglich ist.
Die Prüfe haben ja ihr Prüfprotokoll zu unterschreiben und die Richtigkeit - oder auch nicht . zu bestätigen.
PS: Ich selbst sehe keine Probleme darin. Viel Erfolg ( das die Kasse stimmt)
lg. aus Berlin

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten
(Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?

Hallo
Als Kassenprüfer oder auch Rechnungsprüfer, kann jeder eingesetzt werden, auch Nicht-Mitglieder. Der Verein kann auch einen Wirtschaftsprüfer damit beauftragen.
So mein Wissensstand.
Gruß
sieglu

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten
(Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?

Hallo Hubert Linden,
ein Kassenprüfer sollte kein Mitglied des Vorstandes sein wegen seiner Neutralität und möglichen Intressenkollision.
Ob ein Mitglied ohne Stimmrecht als Kassenprüfer möglich wäre sollte aus eurer Satzung hervor gehen.

Gruß Schützenmeister

Leider weiß ich nicht, ob es hier rechtliche Einschränkungen gibt. Ich vermute jedoch, dass dem nichts entgegen steht, wenn die Satzung dies ausdrücklich erlaubt und die Mitgliederversammlung den Kassenprüfer gewählt oder im Amt bestätigt hat. Ich würde dies jedoch an der Stelle des Kassenprüfers ablehnen, da er bei Unstimmigkeiten nicht einmal an Abstimmungen teilnehmen und sich so zu sagen angemessen verteidigen kann.

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten
(Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten (Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?

Hallo Herr Linden, sofern das nicht durch die Satzung beschränkt ist, kann auch ein Fördermitglied wargenommen werden.
Gruß R. Vetter

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten
(Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?

Ja, das geht problemlos. Die einzige Voraussetzung zur Wahl zum Kassenprüfer ist es, dass man von einem Mitglied während der Mitgliederversammlung nominiert worden ist und dann auch noch gewählt worden ist.

Hallo Hubert, ja es ist ein Mitglied in eurem Verein und wenn eure anderen Mitglieder ihn zum Kassenprüfer Wählen ist dies kein Problem.

LG Holger

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten
(Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?

Hallo Hubert,

was steht denn in der Satzung?

Freundliche Grüße
Jörg Emmerich

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten
(Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?

Guten Morgen!
Als Mitglieder der Vereinsorgane sowie der Revisoren können nur Vollmitglieder gewählt werden. In einigen Vereinen wird eine Mitgliedschaft von einem Jahr gefordert und, wenn es die Satzung nicht anders regelt, die Volljährigkeit von 18 Jahren.
mfg
manfred köster

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten
(Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?

Hallo Hubert Linden,

da die Funktion der „Kassenprüfung“ sicher in der Satzung verankert ist, halte ich die Bestellung eines nicht stimmberechtigten Mitgliedes für problematisch.

Ein „Fördermitglied“ ist ja nicht satzungsrechtlich verpflichtet die Interessen des Vereins zu fördern.

Bei einem eingetragenen Verein wäre das noch kritischer als bei einen nicht eingetragenen Verein.

Auf jeden Falk muß diese „Ausnahmeregel“ in der Stzung festgelegt sein. Ob das bei einem eingetragenen Verein vom Gericht akzeptiert würde bezweifle ich allerdings.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Nach meiner Kenntnis (!) können auch Nichtvereinsmitglieder als KassenprüferInnen berufen werden. Es ist sogar sinnvoll, jemand mit möglichst wenig Verflechtung zum Verein die Finanzen prüfen zu lassen.

Ein Kassenprüfer kann eine neutrale Person sein, sie muss nicht Mitglied des Vereins sein.
Voraussetzung ist: buchhalterische Kenntnisse im Bereich Kassenbuch bzw. Vereinsbuchführung entsprechend
unterteilt in die 4 Bereiche

idieller Bereich
Vermögensverwaltung
Zweckbetrieb
Wirtschaftsbetrieb

mfg
h.h.

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten
(Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?

Ja, kann es, es sei denn, die Satzung sieht andere persönliche Voraussetzungen für Kassenprüfer vor.

Gruß
B. Kaufmann

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten
(Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?

Hallo,
wenn die Mitgliederversammlung das so abstimmt, ja.
Wass sollte dagegen stimmen?
Nur der Kassierer darf seine Kasse logischerweise nicht selber prüfen. Die Versuchung ist für manche dann doch zu groß…

Viele Grüße

Biomarkt

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten
(Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?

Guten Tag!
Ich kann da leider nicht weiter helfen. Ich hoffe es findet sich noch jemand, der Ihnen weiter hilft.
Mfg

Kann ein Mitglied mit eingeschränkten Mitgliedschaftsrechten
(Fördermitglied ohne Stimmrecht)als kassenprüfer fungieren?