Hallo,
der Vereinskassier wurde von der Mitgliederversammlung gewählt. Nun hat die Vorstandschaft aus ihren Reihen plötzlich einen anderen Kassier bestimmt, weil dieser mit dem Arbeitsanfall überfordert war. Ist dies rechtlich ohne Mitgliederversammlung möglich?
VG Barbara
Nein, so wie beschrieben ist es nicht möglich.
Es gibt Satzungen, die es dem Vorstand erlauben, im Wegfall eines Mitglieds einen vorübergehenden Kassier/Schriftführer/… zu ernennen (kooptieren), falls dieser überraschend zurückgetreten/gestorben ist. Dieser muss dann aber auf der nächsten Mitgliederversammlung spätestens durch diese bestätigt werden.
Aber einfach so nach dem Nasenfaktor „Du schaffst mir zu wenig und deshalb nehmen wir uns einen anderen Kassier“ zu handeln geht nicht. Das Amt wird normal nicht ohne Grund von der Mitgliederversammlung gewählt. Was die Mitgliederversammlung wählt, kann der Vorstand nicht so ohne weiteres brechen, ganz einfach.
Wichtig: schaut in eure Satzung rein, was noch da drinsteht. Es würde mich aber wundern, wenn diese etwas in der Hinsicht hergeben würde.
Hallo,
das hängt von der Satzung ab und welche Geschäftsordnung sich der Vorstand gegeben hat.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
MfG
Zazie
Ich denke nicht, da der gewählte die Verantwortung für die Kasse und alle Abschlüsse hat. Er ist normalerweise ja auch im Vereinsregister eingetragen. In wie weit er eine Unterstützung wünscht ist seine Sache. Er ist aber normale verantwortlich.
Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen. In wie weit jemand aber auch kommesarisch durch die Vorstandschaft bestimmt werden kann müsste in der Satzung stehen.
Ich bin aber kein Anwalt sondern nur schon geraume Zeit im Verein tätig.
Hallo Barbara
Jedes Mitglied des Vorstandes muß von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Es muß ein Protokoll über die Versammlung bzw. Vorstandswahlen angefertigt werden. Das Registergericht muß über einen Notar informiert werden (bei Änderungen).
Meines Erachtens muß der Vorstand den Kassenwart auf einer Mitgliederversammlung bestätigen lassen. Der vom Vorstand ernannte Kassenwart hat solange keine Zulassung um Rechtsgeschäfte des Vereins zu tätigen.
Ist der Kassenwart überfordert, hätte ein Vorstandsmitglied die Aufgabe bis zu einer Mitgliederversammlung übernehmen müssen.
Gruß Siegfried
Hallo Barbara,
wie fast immer bei vereinsinternen Streitfragen kann als erstes der Text der Vereinssatzung eine verbindliche Antwort liefern.
Dort muss etwas über Art und Wahl der Vorstandsmitglieder festgelegt sein. In der Regel sagt die Satzung auch etwas über Ersatz-Möglichkeiten von Vorstandsmitgliedern.
Bekannt sind mir folgende Formulierungen: „Tritt ein V-Mitglied vorzeitig (gemeint ist: vor Ablauf seiner durch die Wahl bestimmten Amtsperiode)zurück, kann der Vorstand (durch Mehrheitsbeschluss der satzungsgemäßen V-Mitglieder) bis zur Neuwahl ein anderes ordentliches Mitglied mit der Wahrnehmung der Vorstandstätigkeit beauftragen.“
Nun findet in der Regel eine Wahlversammlung nur einmal pro Jahr oder gar alle zwei Jahre statt (auch das bestimmt die Satzung). Falls dieser Zeitraum einer großen Zahl von Mitgliedern zu lang ist, kann durch Willensbekundung von (in der Regel) mind. 10% der Mitglieder (Minderheitsvotum) eine außerordentliche Mitgliederversammlung verlangt werden, z.B. zur Durchführung einer Ersatzwahl.
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Irajel
Hallo,
Deine Info „der gewählte Kassierer war überfordert“; hier kommt es darauf an, b der Kassierer sein Amt niederghelegt hat, dann kann oder muss der vorstand einen Erstaz benennen. Mir scheint jedoch, dass der Vorstand der Ansicht ist, dass der Kassierer überfordert ist. Dies kann ja sein, aber solange die Wahlperiode gilt, ist der Kassierer im Amt nd kann nicht vom Vorstand §Ersetzt" werden, Ausnahme er tritt selbst zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Günther
Hallo,
der Vereinskassier wurde von der Mitgliederversammlung
gewählt. Nun hat die Vorstandschaft aus ihren Reihen plötzlich
einen anderen Kassier bestimmt, weil dieser mit dem
Arbeitsanfall überfordert war. Ist dies rechtlich ohne
Mitgliederversammlung möglich?VG Barbara