Vereinsrecht - Vorstand macht was er will

Hallo,

gehen wir mal davon aus, es gibt einen Verein, da macht der 1. Vorsitzende was er will.

Seit einigen Jahren keine Mitgliederversammlung.
Keine Kassenberichte. Geschweige denn Kassenprüfer (die es laut Satzung geben muss)
Keine Jahresberichte.
Nicht alle Vorstandsämter sind besetzt.
Die Mitglieder bekommen keine Satzung und wissen deshalb auch gar nicht, wie der Vorstand eigentlich aufgestellt sein müsste.
Jetzt hat ein Mitglied (A) die Satzung über das Gericht bekommen und weiß daher, was alles so schief läuft.

Jetzt gehen wir mal davon aus, dass A den Vorstand und auch andere Mitglieder darauf aufmerksam gemacht, dass da einiges nicht mit rechten Dingen zugeht, was einige Mitglieder sehr aufregt, anderen ists egal).
Person A hat nun die Kündigung bekommen.

Ach ja, der Vorstand ist gleichzeitig 1. Vorsitzender und Geschäftsführer mit guter Bezahlung. Ist quasie sein eigender Arbeitgeber. Ist das ok?

Sodele, was kann A unternehmen. Nicht wegen der Kündigung, sondern vielmehr wegen den fehlenden Kassenberichten und co,

LG
S.

Hallo Stefan,

das legt die Vereinssatzung fest. Gewöhnlich(!) kann man mit 10% der Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Da ja offensichtlich der Vorstand nicht entlastet wurde, wird das eine interessante Versammlung.

So eine Satzung bestimmt übrigens auch, wie Mitglieder einen Verein verlassen können/dürfen/müssen.

Gruß,
Andreas

Genau, die Versammlung wird es geben. Doch ich denke, es wird sich dadurch nicht viel ändern, da es vielen egal ist, ob es einen Kassenbericht geben wird oder nicht. Ist zumindest meine Einschätzung.
Frage wäre, was man außerdem tun kann?

LG
Stefan

Sodele, was kann A unternehmen. Nicht wegen der Kündigung,
sondern vielmehr wegen den fehlenden Kassenberichten und co,

Wie jetzt? A nimmt die Kündigung hin, will aber dann noch wegen der aufgeführten Missstände gegen den Verein vorgehen. Das ist ja wohl ein wenig inkonsequent :wink:!

Wenn der Aufstand gegen den Vorstand erfolgt dann ja wohl eher von innen!

ml.
ml.

Nein,
A nimmt die Kündigung natürlich nicht hin! Ist nur nicht die Frage.

Das es von Innen möglich ist, ist ja auch klar. Die Frage ist: Darf man gegen Satzungsinhalte verstoßen wie man will, wenn es nur eine Minderheit stört?

LG
Stefan

Die Frage ist:
Darf man gegen Satzungsinhalte verstoßen wie man will, wenn es
nur eine Minderheit stört?

Ich fürchte zu einem großen Prozentsatz ja.

Die Satzung als „kleine Verfassung“ des Vereins ist ja auch änderbar. wenn die offensichtlichen Verstöße von einer breiten Mehrheit getragen getragen werden und ggf. dem Vorstand auch noch entlastung erteilen wird es schwierig für die Minderheit.

Vom Vereinsregistergericht als formelles Gericht wird man wenig Hilfe erwarten können. Dieses unterstützt ggf. beim Minderheitenbegehren wenn der Vorstand diesem nicht Folge leistet, jedoch nicht bei der Mehrheitsbildung wenn es darum geht entsprechende Beschlüsse zu fassen, wie weitere Vorstandsmitglieder zu berufen.

Die in der Satzung verankerten Vorstandsämter müssen nicht zwingend alle besetzt sein, soweit der Vorstand auch gem. der satzungsgemäßen Vertretungsregelung noch handlungsfähig ist.

Oft bleibt für die Durchsetzung durchaus berechtigter Ansprüche nur der Zivilgerichtsweg, jedoch bedeutet dieser Schritt oftmals den entgültigen Bruch…

Am besten ist wohl man schafft sich im Verein eine handlungsfähige Mehrheit durch Überzeugungsarbeit.

ml.

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Vielen Dank für deine fachliche Antwort.

Bin echt erschrocken, was so alles geht, wenns genügend Menschen egal ist.

lg
stefan

Hallo,
wenn es ihnen egal ist, werden sie eher auch nicht zur MV kommen. Dann muß man „nur“ noch dafür sorgen, daß sie beschlußfähig ist (ist sie meist immer, wenn satzungsgemäß geladen wurde) und schon ist die Minderheit in der Mehrheit.

Cu Rene

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Hallo,

Person A hat nun die Kündigung bekommen.

Was ist das für ein Verein?
Ist ein e.V.?
Dann ist eine Kündigung nicht so einfach.
Dagegen könntest du klagen.

Ach ja, der Vorstand ist gleichzeitig 1. Vorsitzender und
Geschäftsführer mit guter Bezahlung. Ist quasie sein eigender
Arbeitgeber. Ist das ok?

Es empfiehlt sich vllt. eine Anzeige beim Finanzamt.
Vermutlich ist doch der Zweck dieses Vorstands- Verhaltens das Vertuschen von Unregelmäßigkeiten/Barentnahmen und evtl. Steuerverkürzungen.
Auch ein StA könnte sich wegen des Verdachtes jahrelanger Untreue für diesen Fall interessieren. Mußt halt anzeigen.
Lassen sich die Mitglieder es gefallen, dass jahrelang keine Versammlungen einberufen wurden und sie nicht wissen, was mit ihrem Geld geschieht?

Gruß.
Manni

Solange der Vorstand nicht entlastet ist, kann man ihn wegen Fehlverhaltens verklagen. Wie, weiß ich nicht, aber alles, was nicht entlastet ist, ist noch einklagbar. Es muß sich nur jemand trauen.
Ich kenne sowas aus der Familie, da betrügt der Vorstand einen Verein um Tausende von Euro, aber nimenad traut sich…