Vereinsrecht- Wohl des Kindes

Guten Tag,

man nehme an, ein Kindergarten wird von einem Verein geführt. Darüber gibt es einen Dachverband, beide haben ein bestimmtes pädagogisches Konzept / Prinzip.

In den Kindergärten und Schulen dieses Konzepts sehen die Satzungen sehr unterschiedlich aus. Im betreffenden Kindergarten besteht der Vorstand, der alle vier Jahre, also sehr selten, gewählt wird, aus 5 Elternteilen und der pädagogischen Leitung. Die Vorstandssitzungen werden immer so gelegt, dass die pädagogische Leitung in einer Gruppe arbeiten muss und nicht teilnehmen kann. Somit sind auch Personalentscheidungen in der Hand dieser 5 Elternteile.

Ist das rechtens?

Nun wurden im letzten Jahr eine Angestellte und eine Erzieherin entlassen. Die Vorgänge sind sehr intransparent. Entscheidungen des Vorstands erfahren alle Anderen erst, wenn es „zu spät“ ist. Die Meinung der anderen Eltern interessiert nicht. Es scheint nicht um das Wohl der Kinder zu gehen. Die Erzieher wechseln sehr oft. Es soll nun wieder eine Erzieherin entlassen werden, hinter der der Großteil der Eltern steht. Diese hat gehörte Gerüchte nun öffentlich gemacht, daher engagieren sich die Eltern. Die Erzieherin ist fachlich sehr gut, hat ihr eigenes Profil und ist sehr engagiert.

Welche Möglichkeiten haben die Eltern, sich für ihre Kinder einzusetzen?

Müssen Beschlüsse mitgeteilt und Protokolle veröffentlicht werden?

Danke

Doppelpost einmal eine Frage stellen reicht,

Man lässt - notfalls mit Hilfe des Amtsgerichtes - eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen und wählt einen neuen Vorstand. Wenn ein Großteil der Eltern das ähnlich sieht, sollte das kein Problem sein.

Gruß,
Max

Hallo Max.
In der Satzung steht dann, im Falle des Falles, dass für die Anberaumung einer Mitgliederversammlung 30 Prozent der Mitglieder das wollen müssen (die Versammlung). Da der Kindergarten mehrere Gruppen hat, die nichts mit der SItuation in der einen Gruppe zu tun haben, könnte das schwierig werden. Wäre das rechtens oder können die Eltern die Versammlung trotzdem einberufen?

VG

Der Vorstand handelt in diesem Fall in vielen Punkten nicht nach Gesetz… vor allem schafft er es, durch die Schweigepflicht die Leute zum Verstummen zu bringen.

nur der Vorstand darf eine MV einberufen (Ok, es gibt auch da Außnahmen wenn es keinen Vorstand mehr gibt). Die Mitglieder können aber eine Einberufung erzwingen nach §37 BGB - und bei Euch sind das dann halt 30% der Mitglieder.

Allerdings solltet Ihr euch erst mal darüber informieren ob die Mitglieder / MV bei Personalentscheidung ein Mitspracherecht hat - wenn das nicht der Fall ist, dann bringt auch eine Einberufung der MV nichts- oder über welchen Antrag wollt ihr denn dann abstimmen?

Also ist die Situation anscheinend doch nicht so eindeutig, wie in der Frage beschrieben. Ein Großteil der Eltern steht hinter dem Vorstand, und Schwierigkeiten gibt es nur zwischen einer kleineren Gruppe von Eltern und dem Vorstand?

Gruß,
Max

Hallo Denker,

nein, das stimmt nicht. Einem Großteil der Eltern gefällt diese Entscheidung überhaupt nicht. Die anderen Eltern bekommen nichts mit. Sie sind auch von dieser Entscheidung nicht betroffen, allerdings haben sie sich bei bisherigen Personalentscheidungen schon aufgeregt, der Konflikt wurde aber vom Vorstand ausgesessen (eine der Methoden des Vorstands). Informationen werden auch komplett unter Verschluss gehalten. Die Eltern sind nicht gut vernetzt und es gibt keine Elterngruppen. Hinter dem Vorstand stehen ein paar Erzieher und einzelne Eltern, aber fast nur diejenigen, die selbst im Vorstand sind. Diese wollen eben an der Macht - über den Rest - teilhaben. Nach außen ist wenig und wenn, dann nur „Positives“ (neue Ausstattung, scheinbar kompetente und selbstsichere bzw. „sympathische“ Personen) sichtbar, das Eigentliche geschieht hintenrum.

VG