Vereinstätigkeit und Eigenschaden

Hallo,

nehmen wir mal einen Verein (e.V. und gemeinnützig anerkannt), der ein Fest durchführt, die Vereinsmitglieder stemmen das Fest (d.h. Ausschank, Küche usw.).

Wenn ein Mitglied bei diesem Fest, während er mithilft, verletzt wird (z.B. schneidet sich beim Wurstsemmelbelegen den Finger ab) ist er dann über seine Kranken- und Unfallversicherung im allgemeinen abgesichert oder muss der Verein hier eine entsprechende Versicherung vorhalten?

Was ist wenn ein Nichtvereinsmitglied hilft und sich verletzt?

Es geht hier explizit um Gesundheitsschäden, keine Sachschäden.

Grüße und Danke

Hallo

Wenn ein Mitglied bei diesem Fest, während er mithilft,
verletzt wird (z.B. schneidet sich beim Wurstsemmelbelegen den
Finger ab) ist er dann über seine Kranken- und
Unfallversicherung im allgemeinen abgesichert oder muss der
Verein hier eine entsprechende Versicherung vorhalten?

Der Verein wird versicherungsrechtlich als Arbeitgeber betrachtet. Es ist also ein Arbeitsunfall.
Im übrigen gelten für den Verein auch alle Unfallverhütungs-Vorschriften wie für einen „normalen“ Arbeitgeber.

MfG Frank

Hoi.

Zu Frage 1:

Grundsätzlich sind ehrenamtliche Tätigkeiten nicht gesetzlich unfallversichert. Es gibt Besonderheiten im Gesetz (§2 SGB VII) und die Versicherungen der Bundesländer.

Bei einer Mithilfe beim Vereinsfest besteht für Vereinsmitglieder in der Regel kein Versicherungsschutz. Exemplarisch Urteil L 3 U 432/02:

"Ist für ein Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis, weil die Tätigkeit nicht aufgrund eines solchen Verhältnisses, sondern aufgrund von Mitgliedspflichten ausgeübt worden ist, so entfällt die Anwendung des §2 Abs.1 Nr.1 und damit auch des §2 Abs.2 SGB VII(vgl. BSG-Urteil B 2 U 5/02 R.

Insbesondere setzt auch ein Versicherungsschutz nach §2 Abs.2 SGB VII voraus, dass die Verrichtung entweder hinsichtlich ihres Umfanges oder ihrer Art nach über das hinaus geht, was Vereinssatzung, Beschlüsse der Vereinsorgane und allgemeine Vereinsübung an Arbeitsverpflichtungen der Vereinsmitglieder festlegen. Nur unter diesen Gegebenheiten kann die persönliche Abhängigkeit vorliegen, die für ein Beschäftigungsverhältnis gezeichnet ist. …

…Zu den auf allgemeiner Vereinsübung beruhenden Mitgliedschaftspflichten zählen im allgemeinen Tätigkeiten, die ein Verein von jedem seiner Mitglieder erwarten kann und die von den Mitgliedern diese Erwartung entsprechend auch verriehctet werden. Gekennzeichnet sind solche geringfügigen Tätigkeiten regelmäßig dadurch, dass sie nach Art und Umfang nur wenig zeitlichen oder sachlichen Arbeitsaufwand erfodern, wobei die Geringfügigkeitsmarke je nach Verein verschieden sein kann."

Die Bundesländer haben aber Unfall- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, die hier leisten könnten: http://www.ampuwiki.de/wiki/Ehrenamtsversicherungen

Die Krankenkasse übernimmt aber generell die Kosten(sofern es keine private Kasse geben sollte, die solche Verletzungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ausschliesst).

Frage 2:
Im zweiten Fall besteht ein Versicherungsschutz „wie ein Beschäftigter“ über die Berufsgenossenschaft, da ja keine mitgliedschaftlichen Pflichten bestehen und die Tätigkeit durchaus dem Arbeitsmarkt offenstand.

Ciao Garrett

Hallo,

nehmen wir mal einen Verein (e.V. und gemeinnützig anerkannt),
der ein Fest durchführt, die Vereinsmitglieder stemmen das
Fest (d.h. Ausschank, Küche usw.).

Wenn ein Mitglied bei diesem Fest, während er mithilft,
verletzt wird (z.B. schneidet sich beim Wurstsemmelbelegen den
Finger ab) ist er dann über seine Kranken- und
Unfallversicherung im allgemeinen abgesichert oder muss der
Verein hier eine entsprechende Versicherung vorhalten?

Was ist wenn ein Nichtvereinsmitglied hilft und sich verletzt?

Es geht hier explizit um Gesundheitsschäden, keine
Sachschäden.

Grüße und Danke

Wenn man im allgemeinen so „übergenau“ ist und alles sagt und meldet, ist man selbst schuld. Jeder Arzt oder jedes Krankenhaus frägt doch nicht danach. Also was soll Deine diesbezügliche Genauigkeit bewirken ?

Doch vielleicht gibt es auch für Vereine extra Versicherungen, die dann aus dem Vereinsvermögen, sprich mit den Mitgliedsbeitragen, bezahlt werden müssen. Bitte bei den Versicherungsunternehmer nachfragen.

Der Vorstand muss sich darüber klar werden.

Liebe Grüße von
Guruji