Verfällt die Amtsarzt-Pflicht nach 2 Semestern?

Hallo,
Ich habe gerade ein Gerücht gehört, dass die Amtsarzt-Pflich entfällt wenn man 2 Semester lang nicht krank war.
Zur Situation: Vor 2 Jahren (also 4 Semestern) musste ich 2 Prüfungen wegen Krankheit verschieben. Deshalb wurde mir angemahnt, dass ich beim nächsten Krankheitsfall ein amtsärztliches Attest vorweisen muss.
Zum Glück war ich (zumindest in den Prüfungszeiträumen) in den letzten 2 Jahren nicht mehr krank und musste deshalb auch nicht zum Amtsarzt.
Leider bahnt sich jetzt eine Sommergrippe an und ich befürchte, dass ich zu den Prüfungen krank werden könnte. Aber bevor ich Bekanntschaft mit einem Amtsarzt mache lasse ich mich lieber mit dem Rettungswagen zur Prüfung fahren :wink:
Aber vielleicht muss es gar nicht so weit kommen, denn eine Freundin erzählte mir, dass die Amtsarzt-Pflich nach 2 „gesunden“ Semestern verfällt.
Das mag nur ein Gerücht sein oder auch nur an unserer Uni der Fall sein, aber vielleicht weiß ja jemand etwas darüber.
Ich wäre sehr glücklich wenn ich im Fall einer Krankheit nur zu einem „normalen“ Arzt müsste.
Über Antworten freue ich mich,

LG
Rina

Bundesland?
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Link zur Prüfungsordnung des Studienganges?