Haben Sie damals kein Schreiben erhalten? Wenden Sie sich einfach unter Nennung des Aktenzeichens an die damals ermittelnde Polizeidienststelle, bzw. an die Staatsanwaltschaft.
Hallo,
Verfahren im strafrechtlichen Sinne werden grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft eingestellt oder eben zur Anklage gebracht. Nur von der Staatsanwaltschaft kannst Du entsprechende Schreiben erhalten. Am Besten über einen Rechtsanwalt.
MfG
Daniel