Verfahren eingestellt

Hallo,

möchte gerne aus Privatem,dringendem Interesse mal wissen,ob ich zu einem Verfahren das einmal 2003 und einmal 2005 gegen mich,welches eingestellt worden ist,von der Polizei schon,noch ein Schreiben bzw ne bestätigung von der Polizei darüber bekommen kann,da ich diese dringend brauche…
Wäre super wenn da jemand was weiß.
Beste Grüße und Danke

Guten Tag,
ich denke, dass die Staatsanwaltschaft oder das Gericht die Verfahren eingestellt haben. Dort muss man auch um eine Bestätigung nachsuchen. Unter Umständen genügt es aber auch, sich ein unbeschränktes Führungszeugnis (bei der Stadtverwaltung, obwohl es immer noch „Polizeiliches Führungszeugnis“ genannt wird) geben lassen. Das lohnt aber nur, wenn man wirklich völlig unbelastet ist und es keine anderen Verfahren gegeben hat, die mit den in Rede stehenden Verfahren nichts zu tun haben

Mit freundlichen Grüßen, W.G.

Hallo,
Danke für die schnelle antwort…leider genau das was mir nichts bringt,da es dann zu lange dauert,über das Gericht dauert so ne anfrage bis zu 6 Monate.

Hallo.
Zivilrecht oder Strafrecht ?
(Privat oder Behörde ?)
Was heißt aus privatem Interesse ?
(neuer Job mit Kindern ?)
Ordnungswidrigkeit oder Straftat ?
(Vorsatz oder fahrlässig ?)
Und was heißt eingestellt worden ?
(Freispruch ?)
§ 153 Einstellung wegen Geringfügigkeit
§ 153a Einstellung gegen Auflagen
§ 153 b i. V. m. § 46a StGB Täter Opfer Ausgleich
§ 154 Einstellung bei Mehrfachtätern
§ 154 d Einstellung bei Vorfragen
§ 31 a BTMG bei bloßen Konsumenten von Betäubungsmitteln in geringen Mengen
§ 170 Abs. 2 Einstellung mangels Nachweis
Einstellungsverfügung

Bei einer Einstellung nach § 170 II wird üblicherweise der Beschuldigte und sein Verteidiger unterrichtet und der Anzeiger beschieden (§ 171). Die Benachrichtigung des Beschuldigten kann ausnahmsweise unterbleiben, wenn sie untunlich ist, z. B. bei einem Unterhaltsschuldner. Ausnahmsweise kann auch die Unschuld bescheinigt werden (Nr. 88 RiStBV). Stammt die Anzeige von einer Behörde, muss diese zunächst angehört werden (Nr. 90 RiStBV).

Dazu gibt es in der Regel das Führungszeugnis bzw. das erweiterte Führungszeugnis. Infos gibt es hier:
http://recht.germanblogs.de/archive/2010/09/23/erwei…

Und hier:
[http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2037732/DE/…](http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2037732/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/Fragen node.html? nnn=true)

Die Polizei ist dafür nicht zuständig. Höchstens die Staatsanwaltschaft (je nach dem was es war). Des Weiteren beim Führungszeugnis das Einwohnermeldeamt Deines Wohnsitzes.

Aber eigentlich erhält man ein Schreiben, wenn ein Verfahren eingestellt wird !

Gruß - Michel

Nein, denn die Polizei stellt die Verfahren nicht ein, denn Herr des Verfahrens ist immer die Staatsanwaltschaft und nur die kann Verfahren einstellen.
Das bedeutet, wenn sie eine Bestätigung der Einstellung benötigen, sollten sie sich an dei zuständige Staatsanwaltschaft wenden.

Mhhh,geringfügig.
Ich wollte eigentlich nur wissen ob ich die schreiben nochmal von der Polizei bekommen könnte auf nachfrage,da ich diese nicht mehr habe.
Es ging um BTM,dann ein schreiben von der Polizei,eingestellt.
Diese bräuchte ich jetzt da sie mir ne menge zeit sparen könnten und ich nicht warten muss bis alles über das Gericht gelaufen ist.
Danke für die Antwort.

Hallo,
Danke für die schnelle antwort…leider genau das was mir
nichts bringt,da es dann zu lange dauert,über das Gericht
dauert so ne anfrage bis zu 6 Monate.

Und wie wäre es mit dem Führungszeugnis, zu beantragen bei der Stadtverwaltung ?

Im Kleinen steht es ja leider nicht. Das ist das Problem. Mit dem Großen dauert es bis die Behörde die es braucht,alles erledigt hat!

Wenn es ein Strafverfahren war, hat die Polizei nichts mehr mit der Sache zu tun. die Strafsachen werden an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Alles weitere kommt von dort.

War es nicht,schreiben kam von der Polizei,das es eingestellt war,da die Menge nur gering war…

ein Schreiben bzw ne bestätigung von der Polizei darüber
bekommen kann,da ich diese dringend brauche…

Von der Polizei gibt es solche eine Bestätigung, dass das/die Verfahren eingestellt wurde/n nicht. Die Polizei kann kein Verfahren einstellen - nur die Justiz.
Also am Besten (unter Angabe der Aktenzeichen) an die zuständige Staatsanwaltschaft schreiben und um eine solche Bestätigung bitten.
Für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass nur das polizeiliche Aktenzeichen bekannt sein sollte, kann man bei der Polizei das Justizaktenzeichen erfragen. Zumindest bei uns in Berlin :wink:

Hoffe, ich konnte etwas helfen…

Gruß
Thomas

Um was geht es denn konkret? Menge zu gering? Drogen gekauft? Drogen im Blut? Alkohol? Diebesgut?

Im Raum stehen Strafverfahren, Bußgeldverfahren oder Verwarnungsverfahren…

Und damit verbunden evtl. die Eintragungen im polizeilichem Führungszeugnis, mit dem die Polizei nur den Namen teilt…

Hallo
Wenn gegen Dich offiziell ein Strafverfahren eingeleitet worden ist und dieses eingestellt wird, hat Dir die das Verfahren einstellende Behörde einen Einstellungsbeschluss zuzustellen.
Gruss
Gordola

Moin,

Von der Polizei bekommst Du nichts.
Nur ein Führungszeugnis kann Dir weiterhelfen.
Dieses kann man beantragen.

M.f.G.

Nobbi69

dafur müsstest du die st- nummer oder das aktenzeichen haben und dich mal bei der kripo melden oder am tresen deiner polizeiwache der leitet dich dann weiter.
aber wenn das verfahren eingestellt wurde ist in deiner akte eigentlich nichts zu finden aber vielleicht is noch was da.
wenn du das brauchst um dich bei der polizei zu bewerben und du solltest nichts mehr bekommen, reicht das jahr besser noch das datum und eine stellungnahme zu jedem sachverhalt und das ergebnis welchees aus den ermittlungen herauskam.
mfg wenn noch fragen sind einfach melden

Hallo Dolly,

die Polizei gibt grundsätzlich keine Becheinigungen dieser Art. Dies darf sie auch gar nicht. Verfahrenseinstellungen macht die Staatsanwaltschaft und die Mitteilung über die Verfahrenseinstellung kann man auch bei der Staatsanwaltschaft bekommen. Eigentlich bekommt der Angezeigte immer eine schriftliche Mittelung darüber, wie das Verfahren gegen ihn ausgeht. Wo ist deine? Also Verurteilung oder Einstellung. Die Polizei bekommt auch immer notwendigerweise eine Verfahrenseinstellung. Diese darf sie jedoch nicht einfach herausgeben oder Bescheinigungen darüber anfertigen. Dies ist einzig und alleine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Je nach dem.
Also mit Aktenzeichen an die Staatsanwaltschaft schreiben und das dort anfordern. Das Aktenzeichen kann man vielleicht bei der Polizei erfragen. Wahrscheinlich sind die Akten aber schon vernichtet. Unbedeutende Sachen darf man nicht so lange aufheben. Nach fünf Jahren kommt der Reißwolf und frißt alles.

Gruß KL

Gruß

Ein Ermittlungsverfahren wird nicht durch die Polizei eingestellt, sondern vielmehr durch die Staatsanwaltschaft (vgl. § 170 StPO). Von dieser müsstest Du Dir auch eine Einstellungsbescheinigung holen.

Dachsgruß

Hallo

Wenn sie offiziel Beschuldigter in einem Strafverfahren waren, dass heißt dass die Polizei oder die Staatsanwaltschaft konkrete Ermittlungsmaßnahmen gegen sie eingeleitet haben um abzuklären in wie weit sie strafrechtlich belangt werden können, dann haben sie sogar ein Recht darauf, von der Staatsanwaltschaft (nicht von der Polizei) schriftlich bestätigt zu bekommen, dass sie nicht mehr Beschuldigter sind! (ziemlich langer Satz :o) )
So steht es im § 170 Absatz 2 StPO.

„(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekantgabe ersichtlich ist.“

Gruß

Diese Bescheinigung bekommst Du von der Staatsanwaltschaft, nicht von der Polizei!
Mit Angabe des Aktenzeichens nachfragen!

Verfahrenseinstellungen werden nur von der zuständigen Staatsanwaltschaft gefertigt und haben nichts mehr mit der Polizei zu tun. Bitte wenden Sie sich an die Staatsanwaltschaft die auf den Einstellungsschreiben verzeichnet ist. Die Polizeibehörde ist komplett aua dem Rennen. Sollte kein Schreiben mehr vorhanden sein so wenden Sie sich an die Polizeidienststelle die Ihre Sachen bearbeitet haben und erfragen Sie dort die zuständige Staatsanwaltschaft.

73 und alles Gute
Peter