Guten Morgen,
gegen eine Person wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Dieses wurde eingestellt mit dem Schreiben:
"nach den durchgeführten Ermittlungen sind Sie der oben bezeichneten Straftrat hinreichend verdächtigt.
Die Prüfung des Sachverhalts hat ergeben, dass Auflagen und Weisungen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Die Schwere der Schuld steht dem nicht entgegen.
Es ist daher beabsichtigt, gem. § 153 a Abs. 1 Strafprozessordnung von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen, sofern Sie sich binnen einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens dazu bereit erklären, den Betrag i. H. v. 200 € innerhalb eines Monats an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen.
Wenn diese Auflage/Weisung fristgerecht erfüllt wird, kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden."
Die Person hofft, dass sich durch dieses Schreiben und dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft die Chancen bei der Privathaftpflicht erhöhen, dass dieser verursachte Schaden bezahlt wird.
Könnte dieses Schreiben hilfreich sein oder wäre das sogar eher kontraproduktiv, wenn es der Versicherung vorgelegt werden würde?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Danke.
Grüße