Verfahrenskosten

Hallo in einem Rechtsstreit habe ich folgende Frage an Euch. Eine Gerichtsverhandlung hatte ich am 21.10.15 versäumt da ich keine Vorladung erhalten hatte denn die Post hatte den Nachsendeantrag nicht berücksichtigt u. die Ladung an die alte Adresse geschickt.Ich hatte dann gegen das Versäumnisurteil Einspruch erhoben. Am 09.02.16 war ein neuer Termin. Da wurde folgendes beschlossen.Im Rahmen der Güteverhandlung schließen die Parteien folgenden Vergleich…Der Beklagte ,das bin ich ,nimmt den Einspruch gegen das Versäumnisurteil vom 21.10.15 zurück. Dann das wozu beide Parteien verpfichtet werden.Dann zum Schluß , die Kosten des Vergleichs trägt der Kläger , die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte , also ich. Der Vergleich wurde den Parteien vorgespielt u.von Ihnen genehmigt. Streitwert 5000 Eur.
Nun verlangt der RA.des Klägers von mir sein Honorar für beide Termine u. beantragt alle weiteren Gerichtskosten hinzuzusetzen u.den festzusetzenden Betrag zuzüglich Zinsen 5% ab Antragseingang bei Gericht festzusetzen u.eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.
Was mir nicht in den Kopf geht u. ich bin Laie, wenn der Kläger , also mein Gegner , die Kosten des Vergleichs zu zahlen hat ,dann müßte er doch die gesamten Kosten dieses Termins begleichen. Ich wäre Euch sehr dankbar über hilfreiche Antworten. Gruß Taxididdi

Hallo zum einen wird die gerichtspost per zustellurkunde verschickt u wird nicht nachgesendet sonder muss zurück gehen u neu zugestellt werden an die ladungsfähige anschrift wo du gemeldet bist .somit hätte es den prozess mit versäumnisurteil nicht geben dürfen.dein verschulden keine neue adresse in einen schwebenden verfahren dem gericht mitzuteilen war nicht gut.nun haste bei dem neuen prozess einem vergleich zugestimmt somit ist kein urteil ergangen .der vergleich kostet summe x die verfahrens u anwaltskosten plus zinsen u ev vollstreckungskosten kommen somit auf dich zu .ein vergleich ist nicht immer ratsam fehler von anfang an mit adresse dann hättest du widereinsetzung in den vorrigen stand gemacht bzw das es dier nicht an deine meldeadresse zugestellt wurde somit die ladung nichtig war .dann hätte das versäumnisurteil aufgehoben werden können u durch den verfahrensfehler hättest du diese kosten nicht .durch den vergleich hast du alles anerkannt u darfst zahlen was im vergleich geregelt wurde.lg frank