Verfall des Führerscheins bei nicht Abholung

Hallo, meine erste frage ist gleich ein bisschen ein kompliziertes thema (jedenfalls für mich=)

Ich war heute seit langen mal wieder bei der fahrschule um endlich meinen E schein fertig zu machen!

das Problem ist das ich am 12.7.2011 meine Theorie prüfung und am 21.07.2011 die Praxis prüfung des motorradführerscheins gemacht habe.

Ich habe aber diesen noch nie bei der behörde abgeholt da ich auf den E schein gewartet hätte den ich aber dan laaange hinausgezögert hab =(

jez hat die dame im büro gemeint ich sollte da morgen anrufen da sie nicht genau weis ob der nach 2 jahren oder nach 1.5 jahren verfällt.

Jetzt meine Frage verfällt der Führerschein bei nichtabholen bei der Behörde 1,5 oder 2 Jahre nach der Theorie oder Praxis Prüfung (in Österreich)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen das ich heute mit guten gewissen schlafen kann =(