Verfällt der Urlaub bei längerer Krankheit?

Hallo,

vielleicht kann ja jemand helfen? Ich versuche es mal zu erklären.
Letztes Jahr im August 2015 wurde meine Mutter plötzlich/unerwartet krank. Sie ist es immer noch.
Im November diesen Jahres fängt sie die wiedereingliederung an.

Vom Jahr 2015 hat sie noch 7 Tage Resturlaub
Vom Jahr 2016 noch die vollen 24 Tage

Ihr Arbeitgeber sagt vom Jahr 2015 diese wären verfallen da hat Sie keinen Anspruch mehr. Und vom Jahr 2016 stehen ihr nur Anteilmässig die Tage zu vom Nov/Dez bzw. von den 6 Wochen Krankengeld was der Arbeitgeber bezahlt hat.
Da sie ja das Krankengeld von der Kasse bezog die Monate und auf Arbeit „raus“ war steht ihr das nicht zu?

Ist das Richtig?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Hallo,

es kommt beim Urlaubsverfall darauf an, ob ein AN einen zusätzlichen Anspruch hat, der den gesetzlichen Anspruch übersteigt.
Deswegen ist es wichtig zu wissen, wie viele Tage pro Woche ein AN arbeitet und auf welcher Grundlage der Urlaub berechnet wird (5-Tage-Woche, 6-Tage-Woche, Arbeitstage, Werktage).

Gibt es einen übergesetzlichen Anspruch auf Urlaub, dann gibt es auch zwei Verfallstermine.

Ob und wie lange Krankengeld bezogen wird, hat mit dem Urlaubsverfall erst mal gar nichts zu tun.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo!

Lies mal hier rein, ob Du dann schlauer bist:

MfG
duck313

Hi,

also im Prinzip kommt es immer drauf an ob irgendwas dazu im Tarifvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung geregelt oder aber auch wie bei anderen Arbeitnehmern gehandhabt wurde. Und natürlich auch auf den AG an.

Ich war von April 2015 bis Juni 2016 in der Krankengeldphase: mein Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2015 habe ich komplett erhalten, und was den Urlaub vom neuen Jahr angeht: da darf nichts abgezogen werden, du hast als AN vollen Anspruch auf alle Tage.**

Einfach mal den AG auf die aktuelle Rechtsprechung hinweisen, sollte das nichts bringen Betriebsrat bzw. Gewerkschaft.

Als letztes Mittel bleibt dir der Gang zum Arbeitsgerichts.