Hallo,
heute las ich, dass Niedersachsens Innenminister Schünemann der Bundesjustizministerin mit dem fürchterlichen Namen verfassungswidriges Verhalten vorwirft:
„Wir müssen unsere Kinder schützen und den Pädophilen
das Handwerk legen. Hierfür brauchen wir zwingend die Vorratsdatenspeicherung!“
Schünemann betont weiter, dass die Verfassung unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte der Bürger verbiete.
„Doch wer den Sicherheitsbehörden notwendige Befugnisse verwehrt und Gefahren ignoriert, der handelt ebenfalls verfassungswidrig“
Auf welchen Verfassungsartikel beruft sich Schünemann? Gibt es ähnlich geartete Fälle, in denen Das Bundesverfassungsgericht eine Ansicht wie die Schünemanns teilte?
Vielen Dank für Antwort
Grüsse
Jörg