Hallo,
Zwar ist die Verfassungsklage ein perfides Mittel zur Dramatisierung der Situation.
Ist IMHO völliger Schwachsinn. Die Klage ist eher eine Notwendigkeit, weil das Exekutivorgan des Bundes (Regierung) sich gegenüber der Forderung eines Bundeslandes (Bayern) nach Grenz-Kontrolle völlig verschlossen hat.
Der Bund handelt nicht verfassungswidrig, deshalb wird die Klage am Ende abgewiesen.
Was schon mal strittig wäre. Der Autor der TAZ verfügt nach seiner Selbstsicht anscheinend über seherische Fähigkeiten und mehr Fachkenntnisse als der EX-Verfassungsrichter di Fabio (IMHO ein CSU-Mitglied). Dieser kommt in seinem Gutachten u.a. zu dem Schluß, dass die Bundesländer bei Gründung der BRD Kompetenzen an den Bund abgetreten haben. Zu diesen zählt auch die Kernkompetenz eines jeden Landes, seine Grenzen zu kontrollieren (ab Seite 116). Dieses Recht, dass auch gegenüber den eigenen Bürgern im Rahmen der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit eine Verpflichtung eines jeden Landes ist, wurde sozusagen sachwalterisch „entliehen“.
Das Exekutivorgan Regierung übte diese Verpflichtung auch über Jahrzehnte in angemessenem Maßstab aus. Im Rahmen von Schengen wurde es weiterverliehen. Nachdem sich die Staaten an den Außengrenzen über einen längeren Zeitraum nicht mehr in der Lage sahen, eine wirksame Grenzkontrolle durchzuführen, verfügte das Exekutivorgan, dass die dt. Staatsgrenzen wieder vorübergehend zu kontrollieren wären und nutze hierfür im Schengenvertrag vorgesehene Sonderregelungen. Aber die Grenzen wurden nicht mehr in dem Maße effektiv kontrolliert wie es nötig gewesen wäre. Nach wie vor - falls man den Angaben von Polizeigewerkschaftlern glauben darf - kommt deutlich über die Hälfte aller Migranten unkontrolliert ins Land. Der Bundesinnenminister hat erst vor wenigen Tagen behauptet, dass die Kontrollen lückenlos wären.
Der TAZ-Autor sieht allenfalls eine Zustimmungspflicht des Bundestages und Bundesrates zu der Politik der Bundesregierung. Naja, ginge es um einen Bundeswehreinsatz, dann müsste bereits bei der Möglichkeit von Waffenanwendung der BT zustimmen. Hier geht es aber „nur“ um Hundertausende, die unkontrolliert einreisen.
Übrigens hatte Bayern vor einiger Zeit angeboten, auch bayrische Landespolizei zur Grenzkontrolle einzusetzen, was relativ brüsk zurückgewiesen wurde. Seltsamerweise auch von den Gewerkschaftlern, die sich doch soviele Sorgen um die Totalüberlastung der Bundespolizei machen.
Hätte denn die bayrische Regierung überhaupt eine andere Möglichkeit, um eine Entscheidung herbeizuführen? Reden hat ja nichts gebracht und einfach „Klappe halten und nicken“ würde auch gegen ihre Verpflichtung ihren eigenen Bürgern gegenüber verstossen.
Ich sehe allein schon wg. der möglichen Zustimmungspflicht von BT und BR die Notwendigkeit einer Verfassungsklage und aus staatsrechtlicher Sicht (Innenverhältnis Bundesland zu Bundesrepublik) bzgl. der Kontrolle über die Grenze ebenso. Liege ich falsch?
Gruß
vdmaster