Verfolgungsverjährung OWiG

Wer kennt die fundierte Antwort?

In einer OWi-Sache kommt heute - den 06.12.2012 - das ERSTE Anschreiben - datiert am 03.12.2012:

Kostenbescheid
…mit Ihrem Fahrzeug … wurde am 2.9.2012, von 9.48 bis 9.52 Uhr in … folgende Ordnungswidrigkeit begangen:
Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286).
§12 Abs. 1, §49 StVO; §24 StVG; 52 BKat

Das in dieser Sache anhängige Bußgeldverfahren ist eingestellt worden.
Ihnen werden als Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt (§25a StVG), da die Feststellung des Führers des Kfz, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen unangemessenen Aufwand erfordert hätte.

Frage: Ist es in diesem Fall nicht so, dass diese Sache bereits verjährt ist, da das „Delikt“ bereits ÜBER 3 Monate vergangen ist?
Wie schon gesagt, in dieser Sache hatte ich vorher kein anderes Anschreiben erhalten!
Über eine kompetente Antwort würde ich mich freuen und bedanke mich schon im voraus dafür! :smile:

Hi.

Also eigentlich steht die Antwort auf deine Frage doch da.

Ihnen werden als Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt (§25a StVG), da die Feststellung des Führers des Kfz, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen unangemessenen Aufwand erfordert hätte.

Die Verfolgungsverjährung ist wohl eingetreten. Wenn aber der Halter, der die Kosten des Verfahrens (nicht das Bußgeld, das fällig geworden wäre!) auferlegt bekommt, vorher nicht gehört wurde, könnte §25a Abs. 2 StVG wichtig werden.

MfG,
TheSedated

Das ist wohl das Problem - oder eventuell ja auch Glück des Halters - das dieser zu keiner Zeit vor Versenden des Kostenbescheids angehört wurde. Für diesen Fall dürfte die besagte „Aufwandsklausel“ überhaupt nicht gelten, da der „Aufwand“ ja eigentlich nur aus den Portokosten für den Versand des Anhörungsbogens bestanden hätte und der Halter die OWi dann sicherlich auch zugegeben hätte.
Das allerdings entspricht leider nur meinem persönlichen Rechtsverständnis. :frowning:
Wie also sieht in diesem Fall die Realität aus?