Wer kennt die fundierte Antwort?
In einer OWi-Sache kommt heute - den 06.12.2012 - das ERSTE Anschreiben - datiert am 03.12.2012:
Kostenbescheid
…mit Ihrem Fahrzeug … wurde am 2.9.2012, von 9.48 bis 9.52 Uhr in … folgende Ordnungswidrigkeit begangen:
Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286).
§12 Abs. 1, §49 StVO; §24 StVG; 52 BKat
Das in dieser Sache anhängige Bußgeldverfahren ist eingestellt worden.
Ihnen werden als Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt (§25a StVG), da die Feststellung des Führers des Kfz, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen unangemessenen Aufwand erfordert hätte.
Frage: Ist es in diesem Fall nicht so, dass diese Sache bereits verjährt ist, da das „Delikt“ bereits ÜBER 3 Monate vergangen ist?
Wie schon gesagt, in dieser Sache hatte ich vorher kein anderes Anschreiben erhalten!
Über eine kompetente Antwort würde ich mich freuen und bedanke mich schon im voraus dafür!