Vergangene Abschreibungen als Vorgründungskosten

Guten Tag allerseits,

wenn ich bei Gründung bewegliche Wirtschaftsgüter einlege und den Wert mit fortgeführten Anschaffungskosten ermittle, kann ich dann einen Teil der vergangenen (gedachten) Abschreibungen dieser Wirtschaftsgüter als „Vorweggenommene Betriebsausgaben“ oder etwas anderes buchen?

Man könnte diese Abschreibungen zum Teil (z.B. in den ca. 4 Monaten vor der Gründung) als Vorgründungskosten betrachten.

Hallo
was wird denn gegründet? Und erfolgte die Anschaffung in Hinsicht auf die bevorstehende Gründung? War also im Anschaffungszeitpunkt der Gründungsgedanke schon möglich? :wink:
Bei einem Einzelunternehmen würde ich die AfA-Beträge dem Unternehmen zuordnen, indem ich das Unternehmen früher beginnen lasse. Dies bedarf dann auch nicht einer Unterscheidung hinsichtlich „Vorgründungskosten“.
Bei mehr Details lässt sich das Ganze genauer betrachten.
Viele Grüße aus Landshut
Steffen Göldner