Guten Tag allerseits,
wenn ich bei Gründung bewegliche Wirtschaftsgüter einlege und den Wert mit fortgeführten Anschaffungskosten ermittle, kann ich dann einen Teil der vergangenen (gedachten) Abschreibungen dieser Wirtschaftsgüter als „Vorweggenommene Betriebsausgaben“ oder etwas anderes buchen?
Man könnte diese Abschreibungen zum Teil (z.B. in den ca. 4 Monaten vor der Gründung) als Vorgründungskosten betrachten.