Hallo zusammen,
ich habe gerade meinen Bescheid zur Feststellung des Grundbesitzwertes erhalten und finde diesen um Einges zu hoch. Im Notfalll werde ich einen Gutachter beauftragen. Allerdings habe ich das Gefühl, dass bei der Zusammenstellung etwas falsch gelaufen ist.
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage einer Eigentümergemeinschaft. Die Wohnung befindet sich im 4ten Stock eines 8stöckigen Hauses (insgesamt 9 Geschosse). Ich glaube insgesamt sind es 36 Wohnungen in diesem Haus.
In der Erläuterung des Bescheids steht nun in der Spalte „Bewertungsobjekt“ (Spalte „Wert lt. Erklärung bzw. BRW-Karte“) in der Zeile Geschossflächenanzahl eine „1“ (unter dem Bodenrichtwert angegeben mit „680“). Auch ist in der Zeile weiter unten „Lage im Hochhaus“ ein „nein“ angegeben.
Nimmt man diese Wert nur vom Bodenrichtwert oder passt man diese entsprechend an?
Wenn das Haus eingeschössig wäre, wäre der ermittelte Betrag vielleicht ok. Aber in der Wohnunganlage mit insgesamt 3 Häusern und 96 Wohnungen finde ich das nicht angemessen.
Kann mir jemand helfen?
Danke und schönen Abend.
Gruß