Beim Imperativ wird „e“ zu „i“ wie zum Beispiel das Verb „vergessen“.
Warum bleibt „e“ wie es ist und warum findet keine Umwandlung bzw. Verwandlung zu „i“ statt?
Oder ist das Konjunktiv I ( Redewiedergabe). Im Konjunktiv I benötigte ich wiederum ein „e“
Gott vergelte es dir.
Auch in Zitaten beim dem Verb „sehen“ findt diese Umwandlung statt: „s. u.“ steht für „siehe unten“. Gibt es eine Faustregel?
Genau genommen ist es ein Optativ, den es aber im Deutschen nicht als eigenen Modus gibt. Er wird deshalb entweder durch Konj. I wiedergegeben oder mit einem Modalverb im Konj.I („möge er es vergelten“). Aber als „Vergelt es Gott“ ist es, wie bereits gesagt, eine festehende Dankesformel. Auch noch kürzer „Vergelt’s Gott“.
Hallo Der_Namenlose,
man denkt eigentlich, dass der Konjunktiv II diese Funktion von Wünschen innehat. Aber der Konjunktiv I hat in diesem Fall diese Funktion übernommen.
Nein, wie schon gesagt: Die optativen Formen werden durch Konj. I wiedergegeben. Als Merksatz mag gegebenenfalls das christliche Vaterunser dienen:
„Dein Wille geschehe.“
Oder
„Möge die Macht mit dir sein“ (Meister Yoda in „Star Wars“)
Oder
„Der Gottseibeiuns“ (volkstümlicher Euphemismus für den Teufel)
Oder die Redewendung:
„Komme, was da wolle!“
Der Konjunktiv II dagegen in seiner hauptsächlichen Funktion als → Irrealis kann derweil unerfüllbare bzw. nicht mehr erfüllbare Wünsche ausdrücken:
Klassisches Beispiel das Volkslied:
„Wenn ich ein Vöglein wär’ und auch zwei Flügen hätt’, flög ich zu dir“
Oder
„Hätte ich doch nur besser aufgepasst!“
Oder Ausdruck dex Zweifels:
„Würde sie doch auf den Brief antworten!“