Hallo zusammen,
ich habe mit einem Bekannten zusammen, jeder ein eingenes Darlehen, ein MFH durch Schwäbisch Hall/deutsche Bank finanzieren lassen und da es die Lage (Mietnomaden)schlechter wurde, in Not verkauft und sitzen noch auf Restschulden (Vorfälligkeitsentschädigung über 30.000€). Alles ist noterlich mit abgeschlossen, im Grundbuch steht der neue Eigentümer. Durch einen Eingabefehler hat DB 8000€ zu wenig angefordert und dadurch erfolgte die Entlassung aus dem Treuhandvertrag durch Schwäbisch Hall irrtürmlicher Weise, die jetzt 8000€ Restforderung anfordern. Aus einem Darlehen hat SH diese Restanforderung vergessen, so dass die restanforderung von mir verlangen, was aber ungerecht ist, da dies durch 2 geteilt werden müßte.
Darf nach Abschluß der fehlende Betrag angefordert werden? Und nur von mir?
Welche Chancen habe ich, wenn ich rechtlich dagegen mich wehre?
Vielen Dank und Grüße