Hallo, ich zitiere
Exoriare aliquis nostris ex ossibus ultor !
Falls dies als Befehl aufgefasst wird, dann müsste es mit dem Imperativ I heißen:
EXORI ALIQUIS NOSTRIS EX OSSIBUS ULTOR.
Rächer, erhebe dich aus meinem Gebein !
Fasst man es als Aufforderung auf, dann heißt es mit dem coniunctivus iussivus:
EXORIAT ALIQUIS NOSTRIS EX OSSIBUS ULTOR.
Ein Rächer möge / soll sich aus meinem Gebein erheben
Oder mit dem Futur I:
EXORIET ALIQUIS NOSTRIS EX OSSIBUS ULTOR.
Ein Rächer wird sich aus meinem Gebein erheben.
Die Form exoriare ist dagegen in der Konjugation des Deponens exoriri nicht zu finden. Ist es eine Sonderform, oder greift Vergil hier auf eine archaische Form zurück ?
Vielen Dank für die Hilfe !
Manfred