Hallo,
Es ist so, dass Du momentan mit dem angegebenen Einkommen nicht pfändbar bist. Das wird Dir der Gerichtsvollzieher ja schon gesagt haben. Blöd ist natürlich, dass Zinsen und Kosten weiter laufen und so die Forderung höher wird.
Ich kenne Deine Gesamtverschuldung nicht. Alles, was ich im Folgenden schreibe, gilt nur, wenn die Forderung, die Du beschrieben hast, die einzige Forderung ist! Solltest Du bei mehreren Gläubigern verschuldet sein, rate ich Dir dringend davon ab, mit einzelnen Gläubigern Vergleiche abzuschließen und empfehle Dir den Gang zur Schuldnerberatung.
Du hast gesagt, dass Du Dir 300,- € zusammenleihen kannst. Was sind denn die Bedingungen für das Leihen? Zahlst Du da wieder Zinsen? Pass auf, dass Du da nicht vom Regen in die Traufe gerätst.
Grundsätzlich gibt es keine Regeln für einen Vergleich. Es ist letztendlich Verhandlungs- und Überzeugungssache. Es hängt sehr davon ab, ob der Gläubiger sich Chancen ausrechnet, in absehbarer Zeit mehr als den angebotenen Betrag zu bekommen. Das Ass, das Du in der Hand hast, ist die Tatsache, dass Du momentan eigentlich gar nichts bezahlen müsstest und der Gläubiger nur Unkosten und Arbeitsaufwand hat, um dem ungewissen Ziel entgegenzuarbeiten, das Geld von Dir zu bekommen. Vor diesem Hintergrund wäre Dein Angebot von 300,- € zur Tilgung von 700,- € ein Angebot, das ein Gläubiger interessant finden könnte. Aber, wie gesagt, das kommt alles sehr auf die Rahmenbedingungen, wie Dein Alter, Deine beruflichen Aussichten, ggf. Dein Gesundheitszustand und Deine Gesamtverschuldung etc. an. Je schlechter die Aussichten für Deinen Gläubiger sind, den Gesamtbetrag in absehbarer Zeit zu bekommen, desto besser stehen Deine Chancen, dass er den Vergleich akzeptiert. Entsprechend solltest Du in einem Schreiben an den Gläubiger argumentieren.
Hoffe, ich konnte weiterhelfen. Alles, was ich geschrieben habe, ist nur ein Erfahrungsbericht ohne jegliche Gewähr!
Viele Grüße
Jens