Vergleich an Gläubiger HILFE!

Ich würde gerne meinen gläubiger gerne einen vergleich anbieten, weiss aber nicht genau was ich erwähnen muss und wie ich das schreiben soll.

Es geht um eine frühere KFZ versicherung. Ich war damals sowie bis August 2012 nur auf 400€ Basis beschäftigt. Nun bin ich zwar in einer festeinstellung verdiene aber unterschiedlich zwischen 400-600€. Die Ratenzahlung wurde urgendwann nicht mehr weiter geführt und der Gerichtsvollzieher war auch schon da. Jetzt habe ich länger nichts mehr gehört und nun wieder der Gerichtsvollzieher. Es handelt sich um ca. 700€. Ich würde gerne einen vergleich anbieten aber bin die ganze Zeit am rechnen, evtl. 300€- due könnte ich mit zusammen leihen. Die frage ist ob der gläubiger such darauf einlässt und wie ich das schreiben soll.

Hallo,
aus den recht kurzen Informationen, geht es also um Schulden aus einem Versicherungsvertrag ? Und diese sind bereits ohne Wiederspruch fällig, da ja der Gerichtsvollzieher schon handelt.
Hier gilt es zuerst den Gerichtsvollzieher zu stoppen, also richte alle Deine Vorschläge an ihn. Er wird dem Gläubiger das unterbreiten, ob eine Dt. Versicherung bei einem Vergleich mit macht ? Wage ich zu bezweifeln, wohl schon eher wenn sie / Versicherung merkt dass das noch lange dauern kann bzw. das Ausfallrisiko zu nimmt, wenn Du das dem Gerichtsvollzieher mitteilst und erkennbar machst das Du sofort xxx €uro zahlen kannst, kann es ja mit viel Glück sein, dass der Gläubiger einwilligt, eher aber wohl nicht, daher wäre es besser eine Raten-Tilgung dem Gerichtsvollzieher an zu bieten, diese muss aber so berechnet sein, dass sie zu 100% ein zu halten ist.

MFG

Ein GL lässt sich nur dann auf einen vergleich ein, wenn die Forderung ausgeklagt ist Also ein Vollstreckungsbescheid vorliegt und die EV.
Bei einem Vergleich muss man darauf achten, dass es kein ratenzahlungsvergleich ist.Ausserdem sollte der vergleich nicht mehr als 10 % betragen. Es gibt für Vergleiche keinerlei Vorschriften alles ist möglich. Reine Nervensache.
Hier noch mal was zum Verständnis von sogenannten Vergleichen
http://schuldenfrust.de/Ratenzahlungsvereinbarungen…

sorry,
natürlich ist ein vergleich möglich, aber es ist nicht zu sagen, wann und ob und in welcher höhe er chancen hätte. dafür muss ein einblick gewährt sein, in die geschichte: wie hoch ist der titel? welche hauptschuld? inkasso dran? rechtsanwalt gemahnt? eidesstattliche abgegeben? ist überhaupt etwas pfändbar?? UND SICH GELD FÜR EINEN VERGLEICH LEIHEN - DAS LEHNE ICH SOWIESO AB!!!
bitte suchen Sie die nächste schuldnerberaterstelle auf - die KOSTENLOS für Sie arbeietet, sie berät…
viel glück,
udo

Hallo,

ich möchte erstmal darauf hinweisen das ich nur aus eigener Erfahrung sprechen kann und kein Anwalt oder Schuldnerberater bin.
Ein paar Fragen sind noch offen. Wie alt sind Sie?
Ich vermute der Gläubiger hat einen Titel? Wie ist der Kontakt zum Gläubiger? Hat der Gläubiger direkten Kontakt zum Gerichtsvollzieher? Ist ein Inkassobüro eingeschalten?

Ich kann Ihnen hier nur grobe Vorschläge machen weil ich die genaueren Umstände nicht kennen.

Vermutlich hat der Gläubiger einen Titel, sie sind noch in keinen hohen Alter und ein Inkassobüro ist eingeschalten.
Dann vermute ich das es wenig Chancen auf einen Vergleich gibt. Da das Inkassobüro u.a. Ihr Geld damit verdienen immer wieder den Gerichtsvollzieher zu beauftragen nachzufassen.

Es gibt zwei Möglichkeiten (hatte bei mir Erfolg)

  1. Den Gläubiger anschreiben und den Vergleich anbieten. Nie den Höchstsatz anbieten. Immer noch einen Puffer zur Verhandlung lassen. Wenn Sie 300 zur Verfügung haben weniger anbieten 150 oder 200.
    Dann warten bis sich der Gläubiger meldet. Nie gleich aufgeben. Den Gläubiger bitten einen Vorschlag zu machen. Das geht meist ein wenig hin- und her. Unbedingt ankündigen das die Vergleichssumme von einer dritten Person kommt und nur fließt wenn man sich schriftlich auf einen Vergleich einigt.

  2. Sollte die Stimmung ziemlich verfahren sein können Sie auch anfangen monatlich einen geringen Betrag an die Gläubiger zu zahlen um ihren guten Willen zu bekunden. Das vielleicht ein halbes Jahr oder ein ganzens Jahr. Dann nochmal den o.g. Vergleich anbieten.

Sie könnten auch mit dem Gerichtsvollzieher sprechen ob er auch versuchen würde Sie bei dem Vergleichsversuch zu unterstützen und was er für Möglichkeiten sieht.

WICHTIG: Ich muß es nochmal wiederholen.
Die Vergleichssumme kommt nicht von Ihnen und fließt nur wenn sich der Gläuber schriftlich mit Ihnen einigt.

Leider kann ich Ihnen nur sehr schwammige Antworten geben da ich zu wenig Hintergrundinformationen habe.

Vielleicht konnte ich Ihnen ein bißchen weiterhelfen.
Viel Glück
Viele Grüße

ganz einfach: Erklären Sie Ihre Einkommenslage, ggf. belegen mit Abrechnung der letzten 2 Monate, dann erklären Sie, dass Sie nicht zahlen können, aber mit Hilfe eines Dritten einen kleineren Betrag (250,00) zur „vergleichsweisen erledigung der Angelegenheit“ anbieten können. Und ab die Post.
Nur Mut, wird schon klappen.
Gruß
Klaus helke

Hallo, grundsätzlich sind Gläubiger bereit, auf einen Teil der Forderung zu verzichten, wenn man ihnen eine Einmalzahlung zu sofort anbietet. Ich kenne Fälle, bei denen die Gläubiger auf 75% der Forderung verzichtet haben. Allerdings muss man klar machen, dass sie garkein Geld bekommen, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Bei dieser geringen Schuld ist die Aussicht für den Gläubiger, irgenwann sein Geld zu bekommen, natürlich recht groß. Stellen Sie Ihre Einkommensituation dar, möglichst belegen Sie die mit Lohnabrechnungen der letzten drei Monate. Erklären Sie, dass sich Ihre Situation in naher Zukunft nicht verbessern wird und bieten Sie ihm 250.- € (Immer drunter bleiben, dann haben Sie noch Luft nach oben).Diese 250.- € bieten Sie ihm zur kurzfristigen Zahlung (Termin nennen) an. Wenn Sie Glück haben, ist er damit einverstanden oder verlangt 300.- € zu sofort, die Sie ja beschaffen könnten. Andernfalls wäre es aber auch kein Problem mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung in Höhe von beispielsweise 30.- € bis 50.- € monatlich zu vereinbaren. Das geht immer.

Antwort:
Entweder Sie zahlen eine monatliche Rate an den Gerichtsvollzieher. Ich weiß jedoch weder die Höhe der Schulden bei der Versicherung noch wie viel Sie zahlen können. Ein Vergleich mit der Versicherung ist schwieriger. Schildern Sie Ihre Situation und bieten Sie den von Ihnen genannten Betrag an. Sie müssen dann warten, wie die Entscheidung ausfällt, damit Sie reagieren können.

HAllo Chiara
die Gläubiger stimmen in der Regel zu, wenn zwischen 50-60% angeboten wird, in einer Einmalzahlung. Wichtig ist, das in dem Schreiben dann auch steht, das falls ein VB vorhanden ist, davon gehe ich mal aus, das der VB entwertet an Dich zurück geschickt wird nach eingang der Zahlung, wenn der GL dem zustimmt.
Auch sollte in dem Schreiben stehen, ob es unterhaltspflichtige Personen gibt, sowie die Kopie der Gehaltsabrechnung-----Wichtig Arbeitgeber schwärzen und dann davon die Kopie mitschicken.
Eine Einzelperson ohne unterhaltspflichtige Personen, ist nach ZPO §850 bis 1029,99€ nicht pfändbar.

Es wäre schön wenn ich Dir mit diesen Angaben geholfen habe.
Viele Grüße Expertin

Hallo,
je länger eine Forderung nicht bezahlt werden kann, dest vergleichsbereiter werden die Gläubiger. Bei dir war ja schon der Gerichtsvollzieher da, offenbar schon mehrfach. Dein Einkommen liegt deutlich unter der Pfändungsgrenze von 1.029,99 Euro. Bis zu diesem Nettoverdienst ist nichts zu pfänden. Ich finde 300 Euro sind ein ordentliches Vergleichsangebot. Du kannst folgendes schreiben:

AZ: xxxx
Vergleichsvorschlag

Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider bin ich aufgrund meines geringen Einkommens nicht in der Lage, Ihre Forderung zu begleichen. Zwangsvollstreckungsversuche haben auch nichts gebracht. Ich verdiene monatlich ca. 400 - 600 Euro. Dieses Einkommen ist nicht pfändbar.
Dennoch möchte ich mich gütlich mit Ihnen einigen. Ich habe die Möglichkeit, mir von dritter Seite 300 Euro für einen Vergleich zu leihen. Diesen Betrag würde ich Ihnen Anfang April 2012 überweisen, wenn Sie schriftlich auf die Restforderung verzichten und nach Zahlungseingang den Schuldtitel im Original an mich aushändigen.
Bitte, bedenken Sie, dass ich dauerhaft kein pfändbares Einkommen erwirtschaften kann. Ich bin froh um die Stelle, die ich jetzt habe.
Bitte, stimmen Sie dem Vergleichsvorschlag zu.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

viele Grüße
Micha

Bitte eine Schuldnerberatung aufsuchen. Vorlagen könnten sich auch im Buch „Geschafft Schuldenfrei“ von den Verbraucherzentralen finden.

Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo,
Es ist so, dass Du momentan mit dem angegebenen Einkommen nicht pfändbar bist. Das wird Dir der Gerichtsvollzieher ja schon gesagt haben. Blöd ist natürlich, dass Zinsen und Kosten weiter laufen und so die Forderung höher wird.

Ich kenne Deine Gesamtverschuldung nicht. Alles, was ich im Folgenden schreibe, gilt nur, wenn die Forderung, die Du beschrieben hast, die einzige Forderung ist! Solltest Du bei mehreren Gläubigern verschuldet sein, rate ich Dir dringend davon ab, mit einzelnen Gläubigern Vergleiche abzuschließen und empfehle Dir den Gang zur Schuldnerberatung.

Du hast gesagt, dass Du Dir 300,- € zusammenleihen kannst. Was sind denn die Bedingungen für das Leihen? Zahlst Du da wieder Zinsen? Pass auf, dass Du da nicht vom Regen in die Traufe gerätst.

Grundsätzlich gibt es keine Regeln für einen Vergleich. Es ist letztendlich Verhandlungs- und Überzeugungssache. Es hängt sehr davon ab, ob der Gläubiger sich Chancen ausrechnet, in absehbarer Zeit mehr als den angebotenen Betrag zu bekommen. Das Ass, das Du in der Hand hast, ist die Tatsache, dass Du momentan eigentlich gar nichts bezahlen müsstest und der Gläubiger nur Unkosten und Arbeitsaufwand hat, um dem ungewissen Ziel entgegenzuarbeiten, das Geld von Dir zu bekommen. Vor diesem Hintergrund wäre Dein Angebot von 300,- € zur Tilgung von 700,- € ein Angebot, das ein Gläubiger interessant finden könnte. Aber, wie gesagt, das kommt alles sehr auf die Rahmenbedingungen, wie Dein Alter, Deine beruflichen Aussichten, ggf. Dein Gesundheitszustand und Deine Gesamtverschuldung etc. an. Je schlechter die Aussichten für Deinen Gläubiger sind, den Gesamtbetrag in absehbarer Zeit zu bekommen, desto besser stehen Deine Chancen, dass er den Vergleich akzeptiert. Entsprechend solltest Du in einem Schreiben an den Gläubiger argumentieren.

Hoffe, ich konnte weiterhelfen. Alles, was ich geschrieben habe, ist nur ein Erfahrungsbericht ohne jegliche Gewähr!
Viele Grüße
Jens

Hallo,

ob der Gläubiger sich auf Ihr Angebot einläßt, ist im Vorfeld schwer zu beantworten.

Wichtig ist, dass Sie ihm, falls möglich, klar machen, dass er keine andere Möglichkeit hat!

Im Internet gibt es viele kostenlose Vordrucke für Vergleichsschreiben, ich arbeite hier oft mit dem „Forum Schuldnerberatung“!

Suchen Sie sich einfach einen Vordruck, der Ihnen zusagt und warten dann die Antwort des Gläubigers ab!

Gerne können Sie mich dann wieder kontaktieren, welches auch für weitere Fragen möglich ist!

Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichem Gruß

Ralf Wacker

Danke erstmal für die Antwort. Ich werde nun das schreiben aufsätzen und hoffen das es klappt. Sollte ich Abrechnung der letzten Monate bei legen oder das erstmal lassen und den Brief so los schicken?

Hallo,
ja, ich würde die Abrechnungen mitschicken als Beleg für deine Aussage. Ich würde aber die Kontoverbindung unkenntlich machen, so diese auf der Abrechnung zu ersehen ist, um eine Kontopfändung zu verhindern.
viele Grüße
Micha

Danke erstmal für die Antwort. Ich werde nun das schreiben
aufsätzen und hoffen das es klappt. Sollte ich Abrechnung der
letzten Monate bei legen oder das erstmal lassen und den Brief
so los schicken?

Sorry, hab`s verpasst, zu antworten. Kann ich aktuell noch helfen? flexi

Hallo ChiaraCC,

sorry, ich hatte in den letzten Monaten erhebliche PC Probleme. Sollte Dein Problem noch nicht gelöst worden sein, helfe ich Dir gerne weiter. Dann schreib mir doch einfach eine Mail an [email protected]

Viele Grüße

Tanja