Wer kann das Vergleichsangebot der Telekom zum 3 Börsengang in Anspruch nehmen? Muss man auch geklagt haben, oder kann man dies trotzdem in Anspruch nehmen? Wenn ja, was muss man nachweisen?
Bittere Pille für Nicht-Kläger
Die Zeichen für eine endgültige Beendigung der Querelen zwischen Aktionären und Telekom stehen also gut. Allerdings gilt eine für einige Telekom-Aktionäre eine bittere Einschränkung: Das Vergleichsangebot gilt
- nur für Anleger, die Telekom-Aktien in den Zeitraum 27. Mai bis 19. Dezember 2000 erworben haben und
- deren mögliche Schadensersatzansprüche nicht verjährt sind.
Das bedeutet, nur wer geklagt oder eine Schlichtungsstelle eingeschaltet und damit verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen und aufrechterhalten hat, gehört zu den potentiellen Zahlungsempfängern.
Zitat Haufe-Verlag
MfG
duck313
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Danke, blöd!!