Vergleichsangebot der Telekom zum 3. Börsengang

Wer kann das Vergleichsangebot der Telekom zum 3 Börsengang in Anspruch nehmen? Muss man auch geklagt haben, oder kann man dies trotzdem in Anspruch nehmen? Wenn ja, was muss man nachweisen?

Bittere Pille für Nicht-Kläger

Die Zeichen für eine endgültige Beendigung der Querelen zwischen Aktionären und Telekom stehen also gut. Allerdings gilt eine für einige Telekom-Aktionäre eine bittere Einschränkung: Das Vergleichsangebot gilt

  • nur für Anleger, die Telekom-Aktien in den Zeitraum 27. Mai bis 19. Dezember 2000 erworben haben und
  • deren mögliche Schadensersatzansprüche nicht verjährt sind.

Das bedeutet, nur wer geklagt oder eine Schlichtungsstelle eingeschaltet und damit verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen und aufrechterhalten hat, gehört zu den potentiellen Zahlungsempfängern.

Zitat Haufe-Verlag

MfG
duck313

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Danke, blöd!!