Vergleichsangebot einer Inkassofirma an den Schuldner. Rechtliche Lücken?

Nehmen wir mal an eine Inkasso Firma schickt einem ein Schreiben wie z.B. soetwas hier:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Verbindlichkeiten belaufen sich auf X Euro, aus rein wirtschaftlichen Erwägungen unsererseits bieten wir Ihnen einmalig eine vergleichsweise Regelung wie folgt an:

( ) Zahlbar innerhalb von 2 Monaten 80% von Summe X

oder

( ) Zahlbar innerhalb von 2 Wochen 50% von Summe X

BITTE ANKREUZEN.

Unser Angebot steht darüber hinaus unter der Bedingung, dass Sie uns dieses Schreiben mit Ihrer Unterschrift INNERHALB VON 5 TAGEN zurücksenden. Andernfalls behalten wir uns vor, die Forderung weiter zu veräußern.

MFG GMBH usw…

Urschriftlich zurück

Geburtsdatum:
Tel.Nr.:
Konto Nr:
BLZ:
Name der Bank:
Konto Inhaber:
Konto Inhaber:
Bank einzug Ja ( ) Nein ( )

Unterschrift:


Jetzt zu meiner Frage bzw Fragen:

  1. Ist dies ein gängiges Formular für einen Vergleich oder müsste man dort irgendeine Formulierung etc. besonders beachten bzw. ist dort irgendwo ein Hacken versteckt?

  2. Könnte die Inkasso Firma wenn man dieses Formular fristgerecht ausfüllen und zurückschicken würde und die Summe X dann innerhalb der Frist zahlt, irgendwann den Rest der Summe einfordern?

  3. Ist es ok das Sie die Frist zum zurück schicken auf 5 Tage gesetzt haben oder ist das ein Druckmittel um eventuelle Risiken nicht zu bedenken?

  4. Wenn die Firma einen Titel gegen einen hat, kann man Sie nach der Zahlung dazu auffordern diesen an einen rauszugeben?

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten

Reines Druckmittel und völlig wertlos.
Eine wirksame Vereinbarung würde wesentlich umfangreicher ausfallen und vor allem genau bezeichnen:
a) Schuldtitel
b) Forderungssumme
c) Betrag X ,der wenn gezahlt zur Tilgung der Schuld dient
d) Erklärung des Gäubigers,das damit die Schuld erloschen ist
e) Herausgabe des Titels nach Zahlung

Bei so einem Angebot würde ich mich zuerst einmal kundig machen, ob die Schulden nicht bald verjährt sind, bzw. welche Summe bis zur Verjährung noch zu zahlen wäre.

Nur so eine Idee.

Gruß, Nemo.

Hallo,

zu1)  nein - Haken komme ich gleich zu

zu 2) nein wenn im Schriftsatz vermekrt ist, das mit der Zahlung sämtliche Forderungen beglichen sind…

zu 3) kann man so oder so sehen… 5 Tage ist eine „normale Frist“ was immer das heißen mag

zu 4) ja

Nun meine Anmerkungen;

Ich kenne die Forderung  nicht - aber das InkUntern. (IU) versucht m. diesen Schritt eine schnelle Zahlung zu bekommen, lieber den Spatz i,d. Hand als die Taube auf d. Dach. Dieser Weg ist nicht unbedingt „üblich“ - kann aber so erfolgen.

Frage noch; ist d. Forderung bereits tituliert?
Der Schriftsatz müsste vom Gläubiger - nicht von einem IU kommen, richtig?

Wenn der Gläubiger 50% anbietet, ist das ein guter Schnitt - aber was nützt es, wenn Du das Geld nicht hast.

In diesem Falle muss man abwägen, was besser f. Dich ist. Wie gross u. wie alt ist d. Summe?

Grüsse

Sieht für mich so aus, wie wenn hier erst mal versucht werden soll, den Gläubiger dazu zu bringen, die Forderung anzuerkennen…

hi

das ist genau richtig!

Die Ink.Firma will eine Reaktion herausfordern, die eine Anerkenntnis der Schuld
bedeutet
Eine Teilzahlung ist bereitrs eine Schuldanerkenntnis
und hebt zB die Verjährung auf!

Also bitte vorher prüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist

Gruß

Forderungssumme ist angegeben, summe x ist nur ein beispiel.

schulden sind nicht verjährt, so lange sind die noch nicht da

Die Summe ist erst etwa 2 Jahre alt. Es beläuft sich auf 450 Euro. Das Geld für die 50% zahlung hätte ich sofort. Einen Titel haben Sie bereits erwirkt. Die frage ist doch, lassen die mich danach in ruhe und geben den titel raus?

die forderung ist berechtigt. einen titel haben sie schon und anerkannt habe ich es schon lange. verjährt ist es noch lange nicht, da die schulden erst so 2 jahre alt sind… geht allerdings auch nur um 450 euro… die 50% könnte ich sofort zahlen. die frage ist ja nur, wenn ich nun die 50% zahle, ist es dann erledigt?

Wovon lebt ein Inkasso-Unternehmen wohl ???
Ich darf einmal daran erinnern,das bei Schulden immer erst die Zinsen und Kosten von einer Zahlung des Schuldners „beglichen“ werden.Erst das danach übrig bleibende Geld wird zur Tilgung der Schuld verwandt.

Wenn du jetzt zum B. 200 € (als 50 % des Schuldbetrages) zahlst,wird das Inkassounternehmen davon erst einmal Zinsen und Gebühren abziehen und
ohh Wunder zur Schulden-Tilgung ist nichts mehr übrig.

Hallo,
nein, das ist nicht üblich. Es wurde überhaupt nichts von der Forderung genannt, Hauptforderung und Zinsen und von wann der Vertrag ist, werden in der Regel mitgeteilt.

Es steht hier in keinem Wort, dass die Forderung damit komplett erledigt ist. Spitzfindig wie manche Unternehmen sind, könnten sie bei diesem Schreiben noch den Rest fordern.

Frist ist etwas zu kurz gehalten. Nunja, es ist ja auch keine große Forderung. Da könnte man das Geld schon zusammenbekommen. Vielleicht daher die kurze Frist. Grundsätzlich tendiere ich dazu, dass das Unternehmen Druck machen will.

Das Unternehmen ist verpflichtet, auf Anforderung, den Titel entwertet zurückzugeben.