Hallo,
ich möchte folgendes wissen:Ich bin zu 100 % schwerbehindert und habe ein Haus in dem ich wohne geerbt. Es ist Baujahr 1958. Nun habe ich im Netz unterschiedliche Infos gefunden.
Einige sagen, bei Schwerbehinderung gibt es die Möglichkeit einer Grundsteuerermäßigung - andere meinen nein.
Ich beziehe Pflegestufe 2 und wohne in NRW - Großraum Köln.
Nachfrage beim Amt: Gibt es NICHT, es sei denn ich könnte irgendwelche Text dieser Art mit stichhaltigen „Gesetzen“ oder so was vorlegen.
Wer hat nun Recht und WO könnte ich da was stichhaltiges finden?
Erstmal DANKE für alle Antworten.
Mariele