Hallo!
Da liegt der Hase im Pfeffer.
Es gibt keinen Vertrag, nicht einmal eine genaue mündliche
Absprache.
Sondern ein „machen sie mal“.
Richtig, da liegt der Hase im Pfeffer. Das nächstemal weißt du es besser. Bist Du Mitglied beim AGD? Die Beratung dort in rechtlichen Fragen ist recht gut, und auch die Vertragsbedingunfgen, die man als Mitglied kopieren kann, sind nützlich. Allerdings kostet die Mitgliedschaft einiges.
Hier drei Paragraphen, die in dem vorlieghenden Fall nützlich sein können:
http://dejure.org/gesetze/BGB/632.html
http://dejure.org/gesetze/UrhG/32.html
http://dejure.org/gesetze/UrhG/36.html
Der AGD-Tarifvertrag, dem du deinen Stundensatz entnommen hast, stellt nun so eine gemeinsame Vergütungsregel da:
http://www.goldrichtig-werben.de/der-agd-verguetungs…
Man kann das als Argumentationshilfe gegenüber dem Kunden verwenden, zum Beispiel dergestalt:
Sehr geehrter Herr xx,
ihre Reaktion auf meine Rechnung hat mich sehr erstaunt. Meine Preise habe ich nach dem Tarifvertrag für Designleistzungen der Allianz deutscher Designer kalkuliert. Dieser Tarifvertrag wird auch von Gerichten zur Ermittlung einer angemessen Vergütung nach § 32 UrhG und § 632 BGB herangezogen. Da sie im Vorfeld des Auftrages keine Kalkulation angefordert haben, bin ich davon ausgegangen, daß ihnen der Tarifvertrag bekannt ist - tut mir leid, wenn ich mich da geirrt habe. Als Entgenkommen bin ich bereit, für sie in diesem Fall meinen Stundensatz auf 60 Euro zu senken, eine umgehende Bezahlung der Rechnung vorausgesetzt.
mfg …
Gruß,
Max