Vergütung Grafik Design

Hallo ihr Wissenden,

ich habe bis jetzt als selbstständiger Grafik Designer
hauptsächlich für Non-Profit-Organisationen gearbeitet und
dort hat man sich immer auf eine sicher nicht marktgerechte
Bezahlung geeinigt.

Nun habe ich einen „normalen“ Kunden und habe diverse - sicher sehr einfache - Anzeigen etc. gemacht und ihm jetzt eine Rechnung geschrieben, in der ich den AGD-Stundensatz von 76 Euro zu Grunde gelegt habe. Kommentar vom Kunden -Abzocke! Den Kunden bin ich sicherlich los, aber war meine Forderung tätsächlich so überzogen?

Habt ihr einen Rat, wie ich weiter vorgehen soll? Entgegenkommen oder gleich den Anwalt?

Gruß Matthias

Hallo!

Wenn dies im Vertrag vereinbart war, wird er wohl zahlen müssen.

Gruß
Falke

Da liegt der Hase im Pfeffer.
Es gibt keinen Vertrag, nicht einmal eine genaue mündliche Absprache.
Sondern ein „machen sie mal“.

Matthias

1 Like

hallo,

… ein „machen sie mal“.

ist auch eine Absprache. Und eine, die dem Ausführenden ziemlich viel Spielraum gibt.

76 Euronen ist nicht gerade ein Schnäppchen, aber durchaus im Rahmen. Natürlich nur, wenn der Stundenaufwand in einem vernüftigen Rahmen liegt.

lg
Richard

Hi
Ich hab mich bei non-Profit-Kunden und Sozialen Trägern oder Gemeinnützigen auf 25 und „Normalen“ auf 40 festgelegt, meist ohne dass es klagen gäbe…
C

hallo,

meist ohne dass es klagen gäbe…

Das glaube ich schon, das ist auch extrem günstig. Aber Stundensätze sind da eh nur ein Teil der Medaille.

lg
Richard

1 Like

Hi
es gibt Anbieter vom Fach die deutlich darunter liegen. Im Ernst. Und deren Preise bekomme ich des öfteren unter die Nase gerieben.
C

Hallo,

alles weitere zum Thema Vergütung wäre dann in einem anderen Brett besser aufgehoben!

Gruß
[MOD]

Hi,
wieviel Du als Stundensatz berechnest bleibt allein Dir überlassen. Es entscheiden andere Kriterien, für welchen Preis Du Aufträge bekommst.
Grundsätzlich führe ich als Selbständiger nie einen Auftrag aus, bevor der AG nicht mein Preisangebot schriftlich bestätigt.
Das solltest Du Dir auch zur Philisophie machen.

Gruß Rumburak

Guten Tag,

Leider kann ich Dir nichts dazu sagen, ob die Höhe Deines Honorars angemessen ist, aber ich kann Dir sagen, wie Du Deine Rechnungsstellung vereinfachst und gegenüber Deinen Kunden ein besseres Standing gewinnst.
Du hast die Möglichkeit die Rechnungsstellung und das Forderungsmanagement (welche ein schönes Wort) an einen Dienstleister abzugeben. Das kostet echt nicht viel, spart Zeit und Nerven und ist sogar von der Steuer absetzbar. Schau doch mal unter: http://www.belegart.de.
Da kannst Du sogar jetzt 3 Monate kostenlos testen, und es gibt auch keine Vertragsbindung.
Du bist da in guten Händen und kannst sicher sein, dass alles professionell und korrekt abläuft.

Martin

Hallo Matthias,
da hast einen großen Fehler begangen. Ein Kunde, der Kein enger Freund von Dir ist denn solltest Du auch wie einen Kunden behandeln, ansonsten kommst Du unprofessionell rüber, und jemand der unprofessionell ist wird auch nicht wie ein Profi behandelt. Wichtig ist immer als erstes einen Vertrag aufzusetzen, in dem Stundenlohn, zu erbringende Leistungen, die benötigte Zeit für diese, Anzahl der Korrekturgänge und die evtl. zusätzlich anfallenden Kosten bei Mehraufwand zu nennen.
Da Du anscheinend noch nicht besonders erfahren bist ist ein Stundenlohn von 76 Euro sehr hoch, das sind Stundenpreise die Designer mit mehrjähriger Erfahrung verlangen.
Versuche noch einmal mit dem Kunden einen fairen Preis auszuhandeln. Wenn dieser nicht zahlt oder allzu knauserig sein sollte schicke ihm doch mal den Link zu diesem Filmchen http://www.youtube.com/watch?v=JI3Df7-KFtw&feature=p….
Ich finde es persönlich auch schlimm, wie sehr der Markt durch Dumpingpreise, Freizeitbastler und den Ersatz von Mitarbeitern durch Praktikanten kaputtgemacht wird.
Viel Glück Ponnyhütchen

Hallo!

Da liegt der Hase im Pfeffer.
Es gibt keinen Vertrag, nicht einmal eine genaue mündliche
Absprache.
Sondern ein „machen sie mal“.

Richtig, da liegt der Hase im Pfeffer. Das nächstemal weißt du es besser. :smile: Bist Du Mitglied beim AGD? Die Beratung dort in rechtlichen Fragen ist recht gut, und auch die Vertragsbedingunfgen, die man als Mitglied kopieren kann, sind nützlich. Allerdings kostet die Mitgliedschaft einiges.

Hier drei Paragraphen, die in dem vorlieghenden Fall nützlich sein können:

http://dejure.org/gesetze/BGB/632.html
http://dejure.org/gesetze/UrhG/32.html
http://dejure.org/gesetze/UrhG/36.html

Der AGD-Tarifvertrag, dem du deinen Stundensatz entnommen hast, stellt nun so eine gemeinsame Vergütungsregel da:

http://www.goldrichtig-werben.de/der-agd-verguetungs…

Man kann das als Argumentationshilfe gegenüber dem Kunden verwenden, zum Beispiel dergestalt:

Sehr geehrter Herr xx,
ihre Reaktion auf meine Rechnung hat mich sehr erstaunt. Meine Preise habe ich nach dem Tarifvertrag für Designleistzungen der Allianz deutscher Designer kalkuliert. Dieser Tarifvertrag wird auch von Gerichten zur Ermittlung einer angemessen Vergütung nach § 32 UrhG und § 632 BGB herangezogen. Da sie im Vorfeld des Auftrages keine Kalkulation angefordert haben, bin ich davon ausgegangen, daß ihnen der Tarifvertrag bekannt ist - tut mir leid, wenn ich mich da geirrt habe. Als Entgenkommen bin ich bereit, für sie in diesem Fall meinen Stundensatz auf 60 Euro zu senken, eine umgehende Bezahlung der Rechnung vorausgesetzt.

mfg …

Gruß,
Max