Hallo! Mich würde interessieren ob Investoren von Windkraftanlagen eine StromVergütung erhalten, wenn deren Windkraftanlage vom Netzbetreiber vom Netz genommen werden muss, weil etwa die Netzlast ansonsten (bspw. bei Starkwind in einer Region mit vielen WKA) zu groß wäre und ein Netzzusammenbruch drohen würde. Vielen Dank für eure Antworten
Hallo, in jedem Fall muss der Netzbetreiber für Ausfälle aufkommen, die dem Anlagebetreiber entstehen, wenn der Netzbetreiber die Anlage wegen Netzüberlastung (auf Grundlage §6 EEG) abschaltet. Dies ergibt sich aus §12 EEG Härtefallregel. Die Abschaltzeiten werden von den Netzbetreibern auf deren Homepage veröffentlicht (Transparenz).
kann ich leider nichts zu sagen
Hallo,
Sorry, keine Ahnung wie das bei mir landen konnte. Keine Ahnung.
Gruesse aus Paraguay
DePe
Hallo,
ich wurde gebeten, auf Ihre Frage zu antworten.
Ich selber kenne die richtige Antwort leider nicht mit letzter Sicherheit. Deshalb schlage ich Ihnen vor, dass Sie Sich beim Solarenergie-Förderverein Deutschlands e.V. erkundigen:
e-mail Adresse:
Auch auf der entsprechenden Webseite können Sie möglicherweise die Antwort durch Eingeben des Stichworts finden.
Die Webseite:
Mit freundlichem Gruß
es ist so:
Bis zum 1.1.2011 musste an allen Windenergieanlagen in Deutschland eine Hardware installiert werden die es dem Energieversorger ermöglicht die Anlage nach Bedarf zu drosseln. Dieses sogenannte „Einspeisemanagment“ ist vom Gesetz her vorgeschrieben. Der Ausfall der durch die Drosselung entsteht wird vom Energieversorger getragen.
Gruß
Hallo Nickn4m3,
nach meinen Informationen erhalte ich eine Ersatzvergütung, wenn meine WKA abgeschaltet wird.
Soll einem Durchschnitt entsprechen?? etwas weniger als normal.
Kann es nicht genau sagen, da in meinem Regelkreis die Windkraftanlage noch nicht abgeschaltet wurde.
Die sonstigen Stillstände , anlagenbedingt, werden natürlich nicht vergütet.
viele Grüße
Hallo Nickn4m3
leider kann ich keinen Beitrag leisten
LM
Servus!
Ich bin zwar aus Österreich, weiß jedoch dass in Deutschland bei Zwangsabschaltungen wegen Netzüberlast der nicht erzeugte Strom hochgerechnet wird ( da er ja nicht gemessen werden kann) und vollständig vergütet wird.
Schöne Grüße
Walter
Hallo, ist Ihre Frage noch aktuell? Wenn nein, interessiert Sie vielleicht, wie Eigentümer, und jetzt auch Mieter, Strom und Wärme wirtschaftlich sinnvoll selbst erzeugen können. Einen umfassenden und neutralen Vergleich finden Sie im Fachbuch: „Optimal Energie sparen beim Bauen, Sanieren und Wohnen“. Viele energiereiche Grüße.