Vergütung Kurierfahrer bei Fährentransfer

Hallo zusammen.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin 61 Jahre alt und fahre seit ein paar Wochen für ein ortsansässiges Kurierunternehmen (Kleintransporter, Sprinter). Mein neuer Arbeitgeber erwartet, dass ich täglich und jederzeit auf Abruf zur Verfügung stehe, was grundsätzlich ganz schön schlaucht, da kommen schnell 80 Wochenstunden zusammen, manchmal liegen entsprechend nur wenige Stunden zwischen den Tages- bzw. Nachttouren…
Ich frage mich einerseits, ob es normal in diesem Gewerbe ist, dass per se keine Nacht- od. Wochenendzuschläge gezahlt werden, dass kenne ich aus anderen Branchen anders. Ist das rechtens?
Was mich aber besonders und vorrangig wundert, ist, dass mein AG mir bei Fahrten nach Finnland die Transferstunden auf der Fähre, immerhin 30 Stunden ein Weg, nicht vergütet. Begründung, das wäre ja Freizeit, ich führe ja nicht… Kann das sein?? Ich fühle mich ein wenig an der Nase herumgeführt…
Danke für eure Tips und Erfahrungsberichte hierzu…
Schorschi

Hallo,

http://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/reduzierte-verguetung-von-kraftfahrer-bereitschaftszeiten-moeglich

Die Zeit auf der Fähre ist schon wg. der Aufenthaltsbeschränkung keine Freizeit, aber auch keine Arbeitszeit. Du solltest Dich an einen Fachanwalt wenden und in aller Ruhe beraten lassen.

Derweil sammelst Du mal schon alle Unterlagen, die Deine Fährzeiten belegen. Denn die könnten sich u.U. noch richtig auszahlen.

Gruß
vdmaster

Wobei ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber nicht besonders
Klug ist, mit 61.
Eventuell ein Gespräch suchen?
Bei einer früheren Tätigkeit war ich oft 2 Tage unterwegs, zumindest hat er
Essen, alkoholfreie Getränke, Hotelzimmer oder Schiffskabine übernommen.
Gruß
Claude

Wann würden entsprechende Ansprüche des Arbeitnehmers verjähren, so sie bestehen? Vielleicht würden sich auch Zoll und Sozialversicherungen dafür interessieren, was wiederum das Interesse des AG an einer Verhandlungslösung beeinflussen könnte? Zoll und Betriebsprüfdienst schauen sich dann sicher nicht nur die Abrechnungen dieses einen Arbeitnehmers an.
Ich denke also schon, dass der Weg zum Rechtsanwalt nicht der falscheste ist. Der kann neben den Ansprüchen sicher auch zumindest meine erste Frage recht sicher beantworten (Arbeitsvertrag nicht vergessen). Und dann kann man sich eine Strategie überlegen. Bis zur Rente ist es ja dann mit Arbeitslosengeld und Nachzahlung irgendwann nicht mehr ganz so weit.

Hat der vielleicht auch den Sprit für den LKW und die Fährgebühren übernommen? Ist doch wohl selbstverständlich oder verstehe ich da etwa falsch?

Grüße

Moin,
zuvor wäre zu klären: Angestellt, Subunternehmer oder Gelegenheits Job?

Der Gang zum Rechtsanwalt etc. wird ihm den Job nehmen. Da brauchen
wir uns doch nichts vorzumachen. Und als Aushilfe, hunderte stehen vor der Tür.

Zoll ist und wird sein Problem sein und die differenzieren bestimmt nicht, welche Art von Job es ist, das hast Du vollkommend Recht.

Möchte ja nichts unterstellen aber……es könnte auch ein Verfahren geben wegen Schwarzarbeit.

Jau, es hätte noch gefehlt das ich oder der UP hier die Kosten übernehmen. Oft ist Bares jedoch auf ein Minimum begrenzt – wenn keine Tankkarte oder so vorhanden ist gehst Du in Vorleistung.
Gruß

Gute Frage.

Irgendwie sind wir wohl beide einfach von einem Angestelltenverhältnis ausgegangen.
Möglicherweise liegt es einfach daran, dass der UP auch von einem Arbeitgeber sprach.

Warten wir mal, ob er sich dazu nochmal äußert.

Das sehe ich anders. Ich gehe mal davon aus, dass der Anwalt das nicht sofort dem Arbeitgeber steckt, Schweigepflicht usw. Den Job kostet es erst, wenn der AN oder über den Anwalt mit Forderungen kommt. Daher wäre eben abzuwägen. Wie lange kann man sowas nachfordern? Sagen wir mal das ginge zwei Jahre. Was spräche dann dagegen, dass so zu machen?
Dann wird er eben in zwei Jahren eine Kündigung erhalten oder der Vertrag wird nicht verlängert. Wenn er Glück hat, gibt es eine Kündigungsfrist und eine ordentliche Begründung, die sich im Zweifel auch nochmal ein Richter ansieht. Dann gibt es noch ein bißchen Arbeitslosengeld und dann notfalls die Rente mit Abschlägen. Genausogut kann er aber auch das Rentenalter nicht mehr erreichen, wenn er sich hier auf der Zielgeraden kaputtarbeitet. Dass er dafür nur wenig Geld bekommt, macht es ja nicht besser. So in diese Richtung gingen meine Überlegungen.
Wenn er natürlich mit 61 nochmal in die Selbstständigkeit gegangen ist, dann hängt er ganz schön in der Luft.

Grüße

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Hallo zusammen. Danke für eure Diskussion, klar, der Gang zum Anwalt wäre eine Option, aber ich hätte die paar Jahre schon gerne noch „normal“ und ohne Rechtsstreitigkeiten rumbekommen. Andererseits nervt es mich, wenn mein Chef sich eine (doppelt) goldene Nase auf meinem Rücken verdient. Ach, übrigens, ich bin ordnungsgemäß angestellt, kein Subi, keine Schwarzarbeit! Trotzdem, kann es richtig sein, dass ich bei einer Tour von 40 Stunden 30 Stunden nicht vergütet bekomme? Das kann doch i. G. nicht sein.
Grüße, Schorsch

Hallo, siehe unten, bitte.

Hallo,

allein wegen den genannten 80 Wochenstunden als Angestellter, solltest du dich dringend rechtlich beraten lassen.
Insgesamt scheint da einiges im Argen zu sein.

Gruß
Christian