Verhalten an Kreuzung

Hey liebe wwwler,

es ist eine rein hypothetische Frage, die u.U. aber auch Realitätsgehalt hat:

Mal angenommen man befindet sich in einer Großstadt an einer dreispurigen Kreuzung.
Die Ampelanlage hat gerade auf rot geschaltet und man steht in vorderster Reihe.
Nun ertönen von hinten mehrere Martinshöhrner von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr.
Du weißt Du musst ausweichen, aber wohin?
Nach links und rechts kannst Du nicht ausweichen, da dort andere Verkehrsteilnehmer sind.
Also was ist zutun?
Fährt man über die rote Ampel um den Einsatzfahrzeugen den Weg frei zu machen, oder was wäre in dieser Situation das richtige Verhalten?

Ich bedanke mich

Orakel

Hallo ist mir hier auch schon zweimal passiert.

Warnblinkanlage anstellen und dann langsam in die Kreuzung hinein tasten.
Wenn alle dich und den Einsatzwagen hinter dir bemerkt haben, kannst Du einfach drüber fahren und Dich freuen, dass Du freie Bahn hast.

Ich habe jetzt nicht nachgeschaut wie das rechtlich gehandhabt wird.
Auf jeden Fall ist das aber sinnvoller, als wie der Ochs vorm Berg vor der roten Ampel zu stehen und sich nicht vom Fleck zu bewegen.

Hallo,
man darf und muss sogar, rein rechtlich gesehen, sich bei ROT in die Kreuzung „hineintasten“, wenn es keine andere Möglichkeit gibt dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen, denn du bist verpflichtet freie Bahn zu schaffen.
ABER es darf niemand dabei gefährdet werden…also doppelt Vorsicht !

Jörg , der gerade Mittwoch genau dabei geblitzt wurde :wink:

ABER es darf niemand dabei gefährdet werden…also doppelt
Vorsicht !

Richtig.
Man sollte aber keinesfalls daraus ableiten das man dann dieses tun darf:

Wenn alle dich und den Einsatzwagen hinter dir bemerkt haben, kannst Du einfach drüber ::fahren und Dich freuen, dass Du freie Bahn hast.

Denn das hat in aller Regel nichts mehr mit „sofort freie Bahn schaffen“ zu tun.

Gruß Crack

ABER es darf niemand dabei gefährdet werden…also doppelt
Vorsicht !

Ich denke, dass die Definition einer Ampel bedingt, dass im Allgemeinen jemand gefährdet wird, wenn man bei rot in die Kreuzung einfährt. Die Gefahr sollte nur nicht wirksam werden.

Gruß
Paul

Ich habe jetzt nicht nachgeschaut wie das rechtlich gehandhabt
wird.

Gut, dass wir hier nicht im Verkehrsrechtsbrett sind.

Gruß
Paul

Hallo,

ABER es darf niemand dabei gefährdet werden…also doppelt
Vorsicht !

Ich denke, dass die Definition einer Ampel bedingt, dass im Allgemeinen jemand gefährdet wird, wenn man bei rot in die Kreuzung einfährt. Die Gefahr sollte nur nicht wirksam werden.

Die Gefahr wird immer bestehen. Die hängt aber wohl weniger von der Definition einer Ampel ab, sondern davon, wie man unter den gegenenen Umständen bei Rot reinfährt.

Grüße

Nein, du darfst nicht über die rote Ampel fahren, du darfst aber sehr wohl Blinker setzen und die paar Meter nach vorn links oder vorn rechts auf den Fußgängerüberweg ausweichen, vorausgesetzt der Weg ist frei.

Es ist in diesem Fall auch statthaft zu Hupen, da auch die Fußgänger den Weg freimachen müssen. Üblicherweise müssen Fußgänger am Fahrbahnrand warten, wenn sie merken, dass die Straße die sie grade überqueren wollen von Einsatzfahrzeugen benutzt wird, egal ob sie eigentlich grün haben.

Hallo,

Nein, du darfst nicht über die rote Ampel fahren, du darfst aber sehr wohl Blinker setzen und die paar Meter nach vorn links oder vorn rechts auf den Fußgängerüberweg ausweichen, vorausgesetzt der Weg ist frei

Die Aussage ist doch mehr wie widersprüchlich und falsch obendrein.

Wenn das Fahrzeug in erster Reihe direkt vor der roten Ampel steht,wie soll man dann
auf den Fußgängerweg ausweichen,ohne diese zu überfahren?

Habe noch keine „fliegenden“ PKW im normalen Strassenverkehr gesehen.

LG Bollfried

grmbl. Lesen müsste man können.

Ich habe angenommen er meinte damit ‚direkt über die Kreuzung‘, aber weder hab ich das so ausgedrückt noch hat er das so geschrieben. Mein Fehler. Bin wohl wettergeschädigt…

Hallo,

wenn sich Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal nähern und kein anderer der wartenden Fahrzeugführer Platz macht,darf man sehr wohl die Rote Ampel überfahren.

Hier der Hinweis der Profis:

Wenn Sie an einer roten Ampel warten und wir uns von hinten mit Sondersignal nähern, kann es sinnvoll sein, wenn Sie unter Berücksichtigung des Verkehrs ein wenig in die Kreuzung einfahren und durch seitliches Ausweichen eine Gasse bilden. Zeigt ihr Ampel grün und wir nähern uns von der Ampelseite, die Rot zeigt, signalisieren Sie uns, indem sie anhalten, dass sie uns wahrgenommen haben.
Rote Ampelkreuzungen werden von uns immer mit besonderer Vorsicht befahren.

Die rechtliche Absicherung findet sich in:

StVO §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht ZUSAMMEN mit dem Einsatzhorn

Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Die Betonung liegt auf SOFORT,weil zur Rettung von Menschenleben nun einmal jede Minute zählt…

Hallo Zerschmetterling,

Mein Fehler. Bin wohl wettergeschädigt.

Macht nichts! Wetter können sich ja ändern

Grins Bollfried