Manchmal ist es nicht zu vermeiden, dass einzelne Risiken durch unterschiedliche Versicherungen (Beispiel: Reiseversicherung und Mobilitätsversicherung, sich überschneidende Laufzeiten von Reisekrankenversicherungen) mehrfach versichert sind. Darf man sich dann im Schadensfall die für einen günstigste Variante heraussuchen und den Schaden nur an diese eine Versicherung melden oder müsste man den Schaden an alle betroffenen Versicherungen unter Hinweis auf die Mehrfachversicherung melden, damit diese sich den Schaden teilen können?
Hallo Grußloser,
die Schadenabwicklung übernimmt eine Versicherung. Diese muss über Art und Umfang der anderweitig bestehenden Verträge gleichen Risikos allerdings informiert werden.
Gruß J.K.
Hallo !
Das ist der Idealfall. In der Auslandsreise-KV z.B. allerdings unüblich.
Man kann auch einfach eine auswählen. Am besten nicht die, die laut AVB nur subsidiär (d.h. nach anderen) eintritt. Wenn die genug zahlt und man nicht versucht, mehr abzustauben als man gezahlt hat, ist alles o.k.
Viel Glück
Barmer