Verhalten bei Sondersignal

Hallöchen, ich habe da mal zwei Fragen, zunächst habe ich gehört, das nun im Gegensatz zu vorherigen Regelung bei einem von hinten oder entgegenkommenden Fahrzeug mit Sondersignal grundsätzlich rechts ran gefahren und angehalten werden muss. Ist das so richtig?
Als nächstes würde ich gerne wissen, wie ich mich zu verhalten habe, wenn meine einzige Möglichkeit, dem Fahrzeug mit Sondersignal die freie Fahrt zu ermöglichen, bei meinem Fahrzeug unvermeidbar Schäden verursacht. Muss ich das so hinnehmen? Hier interessiert mich insbesondere der rechtliche, weniger der moralische Aspekt. Vielen Dank!

Gruss Goetz

Hallo!

Nicht generell.
bei Näherung von hinten, ja ,rechts ran,verlangsamen und ggf. auch anhalten. Kreuzungen freihalten(also vorher oder hinterher anhalten,nicht im Abbiegebereich anhalten/ausweichen!, Einsatzfahrzeug kann ja gerade da abbiegen wollen)

Im Gegenverkehr,je nach Situation . Auf freier Strecke besteht keine Notwendigkeit im Gegenverkehr anzuhalten,wenn dort kein Verkehr ist der überholt werden könnte und wenn keine Einmündung ist, in die Einsatzfahrzeug einbiegen könnte.

Hier ein Infoblatt :
http://www.feuerwehr-verden.de/downloads/adacbroschu…

Und http://www.feuerwehr-verden.de/buergerinfos/sondersi…

Und Schäden ?
Niemand wäre gezwungen mit seinem Wagen auf ein Hochbord zu hüpfen und sich den Unterboden aufzureißen.  Sondersignal ersetzt nicht Menschenverstand beim Ausweichen.
Es muss andere Möglichkeiten geben Platz zu machen.
Und niemand kann die Feuerwehr haftbar machen,wenn man bei Rot über Kreuzung fährt um Platz zu machen. Da muss man selbst aufpassen ,ob da frei ist !

Und im anderen Fall,Feuerwehr rempelt in engen Gassen Parker an, das wäre ein „normaler“ Haftpflichschaden" . 

MfG
duck313

Hallo,

was ich für ganz wichtig halte. Derjenige der an der Ampel ganz vorne steht sollte doch bitte über die Haltelinie (auch bei roter Ampel) nach rechts fahren. Das erleichtert es den hinteren Fahrzeugen nach rechts zu fahren, evtl. natürlich auch auf den Gehweg, wenn frei.

Leider ist es oft so daß ganz vorne aus Angst vor dem Rotlicht nicht reagiert wird. Selbst wenn man dann geblitzt wird kann eine Einsatzfahrt später noch nachgewiesen werden, ein Rotlichtverstoß wird dann natürlich nicht geahndet.

Gruß vonsales

Hallo,

wenn solche Fragen ein Taxifahrer stellt kann man nur scherzhaft antworten.

Hallöchen, ich habe da mal zwei Fragen, zunächst habe ich
gehört, das nun im Gegensatz zu vorherigen Regelung bei einem
von hinten oder entgegenkommenden Fahrzeug mit Sondersignal
grundsätzlich rechts ran gefahren und angehalten werden muss.
Ist das so richtig?

aber sicher, dazu gehört natürlich auch in die Toreinfahrt oder in die Garage eines Hauseigentümers zu fahren.

Als nächstes würde ich gerne wissen, wie ich mich zu verhalten
habe, wenn meine einzige Möglichkeit, dem Fahrzeug mit
Sondersignal die freie Fahrt zu ermöglichen, bei meinem
Fahrzeug unvermeidbar Schäden verursacht. Muss ich das so
hinnehmen?

Richtig - und wenn auf der rechten Seite ein Wässerchen fließt sollte man sein Auto auch darin versenken.

Hier interessiert mich insbesondere der rechtliche,
weniger der moralische Aspekt. Vielen Dank!

Bitteschön - ich hoffe meine Antwort hat dir weiter geholfen.

Gruss Goetz

Gruß Merger

Hallo,

wenn solche Fragen ein Taxifahrer stellt kann man nur
scherzhaft antworten.

Das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, nur weil ich täglich auf der Strasse bin, bedeutet das nicht, das ich deswegen alles weiss. Gerade bei der ersten Frage ging es ja um eine angeblich vor kurzem erfolgte Regeländerung.

Bei der zweiten denke ich ebenfalls, das sie nicht unberechtigt ist. Nicht selten sind Resultate der Rechtssprechung mit normalem Menschenverstand nicht auf Anhieb zu begreifen. Im betreffenden Fall ging es um eine überdurchschnittlich hohe Bordsteinkante, die man hätte hochfahren müssen, um den Platz zu schaffen. Schäden an der Aufhängung und am Schweller wären sehr wahrscheinlich gewesen.

Bitteschön - ich hoffe meine Antwort hat dir weiter geholfen.

Wenn ich ehrlich bin…, nicht wirklich.

Gruss Goetz

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Hallo,

Hallo,

wenn solche Fragen ein Taxifahrer stellt kann man nur
scherzhaft antworten.

Das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, nur weil ich
täglich auf der Strasse bin, bedeutet das nicht, das ich
deswegen alles weiss.

Von einem Berufskraftfahrer sollte man erwarten dürfen,
dass er die Straßenverkehrsordnung kennt und natürlich auch über die entsprechenden Gesetzesänderungen informiert ist.

Auch sollte dies für ihn eine wichtige Leselektüre darstellen, wo er bei Fragen nachlesen kann.

Gruß Merger

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Hallöchen, ich habe da mal zwei Fragen, zunächst habe ich
gehört, das nun im Gegensatz zu vorherigen Regelung bei einem
von hinten oder entgegenkommenden Fahrzeug mit Sondersignal
grundsätzlich rechts ran gefahren und angehalten werden muss.
Ist das so richtig?

In Deutschland? NEIN.
(Als ich dereinst in den V.S. von A. weilte, wurde mir kund getan, dass daselbst beim Nahen von Einsatzfahrzeugen sowohl Fahrzeuge der gleichen als auch der entgegenkommenden Fahrtrichtung den rechten Fahrbahnrand aufsuchen müssen)

Hier in D gilt aber:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.

Das Sondersignal ordnet dies an, Verkehrsteilnehmer haben das geeignetste Mittel zu wählen, die Forderung zu erfüllen.

Darin inbegriffen ist auch das Überfahren der Haltelinie vor einer roten Ampel (wenn dies ein geeignetes Mittel ist und kein anderes, weniger gefärhliches Mittel tauglich ist).

Als nächstes würde ich gerne wissen, wie ich mich zu verhalten
habe, wenn meine einzige Möglichkeit, dem Fahrzeug mit
Sondersignal die freie Fahrt zu ermöglichen, bei meinem
Fahrzeug unvermeidbar Schäden verursacht. Muss ich das so
hinnehmen? Hier interessiert mich insbesondere der rechtliche,
weniger der moralische Aspekt. Vielen Dank!

Eine für mich schwere Frage.
Ich argumentiere mal so:

Als Fahrer unter Sondersignal ordnet man an, dass andere sofort freie Bahn schaffen müssen. Wenn dies nur dadruch umzusetzen ist, dass man sein Fahrzeug beschädigt, dann müsste doch eigentlich der für den Schaden aufkommen, der diese Anordnung getätigt hat.

Der gesunde Menschenverstand sagt mir aber, dass ich mich einer solchen Anordnung widersetzen würde.

(Ich war vor 15 Jahren im Rettungsdienst tätig. Uns wurde klipp und klar gesagt: Wenn ihr z.B. durch eine einspurige Autobahnbaustelle fahrt, dann macht das Horn AUS. Denn die anderen können euch ja sowieso nicht Platz machen. Damals waren in Baustellen die Fahrstreifen entgegengesetzter Fahrtrichtungen aber oft nur dur durch diese gelben, auf die Straße geklebten Knubbel getrennt. Ein werter Kollege hat dann unter Sondersignal im Gegenverkehr überholt - Autobahnbaustelle! Der selbe Kollege befuhr eine Ortsdurchgangsstraße nachts mit 120km/h nur mit Blaulicht. Ich habe den Wachleiter dann gebeten, mich nie mehr zu Diensten gemeinsam mit diesem Kollegen einzuteilen.)

Vielen Dank! owt
.