Hallöchen, ich habe da mal zwei Fragen, zunächst habe ich
gehört, das nun im Gegensatz zu vorherigen Regelung bei einem
von hinten oder entgegenkommenden Fahrzeug mit Sondersignal
grundsätzlich rechts ran gefahren und angehalten werden muss.
Ist das so richtig?
In Deutschland? NEIN.
(Als ich dereinst in den V.S. von A. weilte, wurde mir kund getan, dass daselbst beim Nahen von Einsatzfahrzeugen sowohl Fahrzeuge der gleichen als auch der entgegenkommenden Fahrtrichtung den rechten Fahrbahnrand aufsuchen müssen)
Hier in D gilt aber:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Das Sondersignal ordnet dies an, Verkehrsteilnehmer haben das geeignetste Mittel zu wählen, die Forderung zu erfüllen.
Darin inbegriffen ist auch das Überfahren der Haltelinie vor einer roten Ampel (wenn dies ein geeignetes Mittel ist und kein anderes, weniger gefärhliches Mittel tauglich ist).
Als nächstes würde ich gerne wissen, wie ich mich zu verhalten
habe, wenn meine einzige Möglichkeit, dem Fahrzeug mit
Sondersignal die freie Fahrt zu ermöglichen, bei meinem
Fahrzeug unvermeidbar Schäden verursacht. Muss ich das so
hinnehmen? Hier interessiert mich insbesondere der rechtliche,
weniger der moralische Aspekt. Vielen Dank!
Eine für mich schwere Frage.
Ich argumentiere mal so:
Als Fahrer unter Sondersignal ordnet man an, dass andere sofort freie Bahn schaffen müssen. Wenn dies nur dadruch umzusetzen ist, dass man sein Fahrzeug beschädigt, dann müsste doch eigentlich der für den Schaden aufkommen, der diese Anordnung getätigt hat.
Der gesunde Menschenverstand sagt mir aber, dass ich mich einer solchen Anordnung widersetzen würde.
(Ich war vor 15 Jahren im Rettungsdienst tätig. Uns wurde klipp und klar gesagt: Wenn ihr z.B. durch eine einspurige Autobahnbaustelle fahrt, dann macht das Horn AUS. Denn die anderen können euch ja sowieso nicht Platz machen. Damals waren in Baustellen die Fahrstreifen entgegengesetzter Fahrtrichtungen aber oft nur dur durch diese gelben, auf die Straße geklebten Knubbel getrennt. Ein werter Kollege hat dann unter Sondersignal im Gegenverkehr überholt - Autobahnbaustelle! Der selbe Kollege befuhr eine Ortsdurchgangsstraße nachts mit 120km/h nur mit Blaulicht. Ich habe den Wachleiter dann gebeten, mich nie mehr zu Diensten gemeinsam mit diesem Kollegen einzuteilen.)