Verhalten nach öffentlicher Auspeitschung

Moin,

Obwohl Franzi und ich dir pausenlos dasselbe erklären wollen

tja, wollen und tun ist halt zweierlei.

Gruß Ralf,

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Hi,

über den Input habe ich als ErkLehrerin Kontrolle. Über das, was beim Leser/Hörer ankommt, nur sehr bedingt. Das ist der Haken an Kommunikation.

die Franzi

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Hi,

danke für das große Kompliment. Offensichtlich habe ich was gelernt.

die Franzi

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Servus

Obwohl Franzi und ich dir pausenlos dasselbe erklären wollen

tja, wollen und tun ist halt zweierlei.

„Wollen“ deswegen, weil ja nicht sicher ist, dass du es verstehst.
Gruß,
Branden

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genug Strafe erspart dem Moslem die Hölle
Nach islamischer Vorstellung wird durch die Strafe die Sünde der Verfehlung vor Allah bereinigt und der Bestrafte erhält wieder die Chance, nach dem Tod ins Paradies zu kommen. Also der Auspeitscher hat dem Verurteilten sogar noch einen Gefallen getan.

Mit der selben Einstellung ist es für eine Ehebrecher oder jemanden der vom islamischen Glauben abgefallen ist, besser, zum Tode verurteilt zu werden und dann ins Paradies zu kommen, anstatt weiterzuleben und nach dem Tod für immer die Qualen der Hölle zu erleiden.