Hallo an Alle, v.a. an die, die sich im Arbeitsrecht auskennen.
Frage für jemanden:
Fall: Strafanzeige v. Patientenangehörigen wegen eines Todesfalles.
Nun wird Jeder, der in dieser Behandlung/im Dienst war vom LKA (Landeskriminalamt) angeschrieben und zur Aussage geladen (KEIN Gerichtstermin!).
Nun ist der AGeber der Meinung, diese Personen vom Termin vorerst abzuhalten, um dem Arbeitnehmer VORHER „Verhaltensvorgaben“ vorzukauen!!
Mein gesunder Menschenverstand sagt ja, sich nicht den Mund verbieten zu lassen, sondern den Dienst aus der eigenen Schicht (wie wahrgenommen) vorzutragen, sonst macht man sich ja selbst strafbar. Das LKA konnte am Tel. auch nicht helfen, sagten nur: ich muss nix sagen, was gegen einen selbst verwendet werden könnte.
Auf der anderen Seite ist aber ein AGeber dem ANehmer weisungsbefugt.
Aber man darf sich doch nicht zur Marionette und Hampelmann machen!!!??
Habe keine §§§ dafür gefunden, wie man am besten + klügsten vorgeht.
Hat jemand Ahnung?
Danke allen, die sich hilfreich melden.
LG
Natalie