Hallo,
Person A und Person B teilen sich eine Wohnung, Person A zieht
aus und da es nur eine Gesammtverbrauchsrechnung gibt muss der
Verbrauch nach Wohnzeitraum aufgeteilt werden.
Gesammtverbrauch für das Abrechnungsjahr z.b. 2000 sonstwas.
8,5 Monate wurde gemeinsam „verbraucht“ und da nicht anders
aufteilbar jeder zu 50%
3,5 Monate wurde nur durch Person B verbraucht also zu 100%
Wie kann ich berechnen was Person B in den 3,5 Monaten alleine
und in den 8,5 Monaten gemeinsam und Person A nur in den 8,5
Monaten verbraucht hat?
daß da praktisch noch andere Kriterien zu berücksichtigen sind um die Kosten
„gerecht“ zuzuweisen wurde ja schon aufgeführt.
Du willst hier aber nur eine mathematische Berechnung wenn nur die Monate,
also die Zeiträume als Aufteilungskriterieum berücksichtigt werden.
Dies ist relativ einfach, indem du zuerst die „Personen-Monate“ (PM) ermitteist und den
Kostenanteil entsprechend aufteilst.
Steh da gerade extem auf dem Schlauch, biite um Hilfe.
Deswegen will ich dir hier auch keine weiteren „Rätsel“ aufgeben sondern ausnahmsweise
die Lösung präsentieren.
Aber auch hier gibt es zwei „Betrachtungen“ - für eine muß man sich entscheiden
1)Jede Person verbraucht gleich viel und dies unabhängig von der Anzahl der
anwesenden Personen im Monat, also nur durch die persönl. Zeit ihrer Anwesenheit.
Du hast insgesamt 8,5+12=20,5 PM.Der Anteil von Person A ist 8,5/20,5
2)Der Verbrauch ist monatsbedingt, also unabhängig von der Anwesenheit der Personen.
Hier teilen sich A und B nur die Kosten der 8,5 Monate, die restlichen Monate trägt B allein
hat also praktisch dann 2 PM im Vergleich zu vorher je Monat zu leisten.
Die wäre genauso wie mit der Aufteilung der Miete je Monat auf die jeweils
anwesenden Personen wenn diese für 1 Monat mit 1/12 der Jahresmiete gerechnet würde.
Die Kostenanteil für A beträgt dann 8,5/24
Andere Kriterien, wie die „Wichtung“ der einzelnen Monate, welche den unterschiedlichen
Verbrauch in verschiedenen Monaten berücksichtigen sind hier nicht bedacht.
Gruß VIKTOR