Es ging mir darum, dass die Festsetzung einer genauen
Altersgrenze juristisch vielleicht nötig ist, in der
moralischen Bewertung jedoch nicht das Maß aller Dinge sein
kann.
Das mag sein, dass es dir darum ging, du hast aber etwas völlig anderes in den Raum gestellt!
Nochmal punkt für Punkt:
Was mir an diesem Thema auffällt, ist die unkritische
Übernahme der amerikanischen Rechtsauffassung in Europa. Dazu
gehört die starre Definition eines „Kindes“ als ein Mensch vor
seinem 16. Geburtstag.
Das ist in diesem Punkt Amerika-Bashing! Diese Definition gibt es auch im deutschen Recht.
Es handelt sich doch bei (a) Kindesmissbrauch und
(b) Umgang mit sexuell gereiften Jugendlichen um zwei völlig
unterschiedliche Themen. Man kann doch nicht den sexuellen
Zugriff eines Erwachsenen auf Fünfjährige mit Intimität mit
einer/einem 15-jährigem Jugendlichen in denselben Topf werfen
!
So. Hier gibt es einen Unterschied zwischen deutschem und amerikanischem Recht. Im deutschen Recht wird unterschieden, ob beide Beteiligte Jugendliche sind oder der eine volljährig. Ich teile deine Meinung völlig, dass aufgrund der in den USA geltenden Versionen (es sind ja verschiedene in den Staaten) es zu haarsträubenden Fällen kommt. Aber: Das gilt eben nur für den Sex unter Jugendlichen!
Und dieser Schluss von dir:
Also bitte : Roman Polanski hat gegen den Jugenschutz
verstoßen, aber kein Kapitlverbrechen begangen.
… ist vor diesem Hintergrund mit dieser Verknüpfung unverschämt! Denn der Polanskifall hat überhaupt nichts mit Sex unter Jugendlichen zu tun. Der Mann war mehr als ausgewachsen, als er tätig wurde. (37 Jahre, das ist nicht nur ein bisschen, dass ist richtig volljährig, überall auf der Welt) Das Mädchen war 13.
Aber lassen wir mal das Alter weg. Nach den mir bekannten Aussagen des Mädchens und seiner eigenen, hat Polanski dem Mädchen Alkohol und Drogen verabreicht, um es „gefügig“ zu machen und es zu Vaginal- und Analverkehr „genötigt“ (gedrängt…), obwohl dieses mehrfach - trotz Drogeneinfluss - geäußert hat, dass es das nicht will. Völlig unabhängig vom Alter ist das eine Vergewaltigung!
und nun noch einmal deine Aussage:
Also bitte : Roman Polanski hat gegen den Jugenschutz
verstoßen, aber kein Kapitlverbrechen begangen.
Du bist laut Vika Familienvater. Vater einer Tochter? Stell dir mal vor, zu heutiger Zeit, deine 13-jährige Tochter marschiert wegen Fotos in die Villa von Ernst Meiser-Hohenlohe. Und wird dort von einem 37-jährigen mit Alkohol abgefüllt und bekommt Drogen. Und dann will er mit ihr Sex haben. Sie will nicht. Aber er drängt sie zu Vaginal- und sogar zu Analverkehr.
Und dann stellst du dich als Familienvater hin und sagst:
Also bitte (mein Kind): Ernst Meiser-Hohenlohe hat gegen den Jugenschutz verstoßen, aber kein Kapitlverbrechen an dir begangen. Stell dich nicht so an?
???
Und bevor das Argument kommt: Das Opfer äußert sich heute mitnichten für eine Einstellung des Verfahrens, weil sie die Tat nur als „Kavaliersdelikt“ unter Jugendlichen oder wie auch immer sieht. Sondern weil es nicht nur das Pech gehabt hat, Opfer eines solchen Täters zu werden, sondern auch noch Opfer eines prominenten Täters, um damit automatisch Opfer der Medien zu werden. Diese Frau will ihre Ruhe haben. Das hat nichts, aber auch rein gar nichts mit der Bewertung der Tat zu tun.
LG Petra
P.S.: Um es klarzustellen: In meinen Augen hat die verantwortliche amerikanische Justiz an dem Mädchen ebenfalls ein Verbrechen begangen. Das hätte nie so laufen dürfen und vor 30 Jahren geklärt werden müssen.