Verharmlosung von Kindesmissbrauch in den Medien

Hallo,

habe folgenden Artikel auf spiegel.de gelesen: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,673563,…

Ich frage mich wieso der sexuelle Missbrauch eines Kindes darin verharmlost wird bzw. verharmlosende Zitate unkommentiert uebernommen werden.

Was ich darin sehe ist die Teilung der Menschen in gleiche und gleichere die sich darin wiederspiegelt dass eine beruehmte Persoenlichkeit alles mit der „Unterschicht“ machen kann bzw. dies nicht sozial geaechtet wird.

Was denkt ihr darueber?

Gruss

Desperado

Hallo,

Ich frage mich wieso der sexuelle Missbrauch eines Kindes
darin verharmlost wird bzw. verharmlosende Zitate
unkommentiert uebernommen werden.

Soweit ich den Artikl verstanden habe wird darin der sexuelle Mißbrauch von Kindern nicht bewertet. Es werden die Aussagen anderer Menschen berichtet.
Und das ist der Unterschied zwischen einer Nachricht und einem Kommentar. Ein Nachrichtenmedium sollte beides klar erkennbar trennen.
Der Leser darf sich dann über Diejenigen aufregen, die diese Ansichten äußern (wobei bei Medien immer die Gefahr der Verfälschung durch die starke Verkürzung vorliegt).

Was denkt ihr darueber?

Ich begrüße es, dass die Juztiz in Kalifornien dieses Verbrechen weiterhin verfolgt, ungeachtet der Berühmtheit des Täters und der Zeit, die vergangen ist.

Gruß
Carlos

Hallo,

Soweit ich den Artikl verstanden habe wird darin der sexuelle
Mißbrauch von Kindern nicht bewertet. Es werden die Aussagen
anderer Menschen berichtet.

Wenn ein Medium staendig von Aussagen Hitlers ueber Juden… berichtet und diese unkommentiert stehen laesst - kann man dann auch sagen dass ja nur andere Menschen zitiert werden und das Medium nichts fuer den Inhalt deren Aussagen kann?

Der Medienbetreiber entscheidet wem er eine Stimme gibt.

Der Leser darf sich dann über Diejenigen aufregen, die diese
Ansichten äußern (wobei bei Medien immer die Gefahr der
Verfälschung durch die starke Verkürzung vorliegt).

Nur bei oeffentlichen Foren so wie diesem, sobald eine Auswahl getroffen wird ist nicht nur die Person welche die Ansicht vertritt verantwortlich sondern auch der Verbreiter dieser.

Ich begrüße es, dass die Juztiz in Kalifornien dieses
Verbrechen weiterhin verfolgt, ungeachtet der Berühmtheit des
Täters und der Zeit, die vergangen ist.

Es waere ja auch ein wenig seltsam wenn ein Verfahren mit der Begruendung „der Angeklagte ist beruehmt“ eingestellt wird.

Gruss

Desperado

Hi,

tja DEsperado, damit dürftest Du jetzt gelernt haben, was ein objektiver und neutraler Artikel ist.
Der naheliegende Umkehrschluss, dass die BILD-Zeitung nicht objektiv, polemisch und meinungsmachend ist, ist ebenfalls richtig. Wechsel doch mal die Lektüre :smile:

die Franzi
PS: Dieser Beitrag ist frei von Ironie.

Hi,

Wenn ein Medium staendig von Aussagen Hitlers ueber Juden… berichtet und diese unkommentiert stehen laesst - kann man dann auch sagen dass ja nur andere Menschen zitiert werden und das Medium nichts fuer den Inhalt deren Aussagen kann?

Da Hitler tot ist, gibt es nichts mehr zu berichten. DAmit ist diese Art Text über Hitler ausgestorben i.S.v. es kann keine neuen Berichte mehr geben.
Du wirst allerdings z.B. objektive Berichte über Kriegsverbrecher aus dem zweiten Weltkrieg finden. Nur als Beispiel:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/154/483598/text/ (zwar kein reiner Bericht, aber wunderbar objektiv. Man darf allerdings nicht vergessen, das der hier geschilderte Prozess bereits vorbei ist - man kann also die Worte des Richters, der Anklage hören - während der Prozess gegen Polanski noch nicht läuft, man hat diese Personen also nicht. Außerdem steht das Opfer - aus welchen Gründen auch immer - auf der Seite Polanskis)

Man darf auch eines nicht vergessen: Im deutschen Rechtssystem gilt jeder so lange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist.

die Franzi

guten tag,

ist euch schon einmal aufgefallen, dass, wenn eine debatte irgendwie an einen toten punkt kommt, sofort hitler ins spiel gebracht wird?
man kann das überall beobachten.
habt ihr das noch nicht bemerkt?

bartholomäus

http://de.wikipedia.org/wiki/Godwin%E2%80%99s_law

Eigentlich im Gegenteil
Moin,
eigentlich verschärft sich der Ton was sexuellen Missbrauch von Kindern angeht immer mehr. Das liegt wohl daran, dass die Politik das so oft als zweifelhaftes Argument gebraucht hat, das es verbraucht ist. Sodass man jetzt eigentlich von ‚Vergewaltigung‘ und ‚Folter‘ etc. spricht. Da das emotional besetzte Wörter sind.
Ich finde diesen Trend ziemlich ekelerregend.

Liebe Anwesende,

Was mir an diesem Thema auffällt, ist die unkritische Übernahme der amerikanischen Rechtsauffassung in Europa. Dazu gehört die starre Definition eines „Kindes“ als ein Mensch vor seinem 16. Geburtstag.

Es handelt sich doch bei (a) Kindesmissbrauch und
(b) Umgang mit sexuell gereiften Jugendlichen um zwei völlig unterschiedliche Themen. Man kann doch nicht den sexuellen Zugriff eines Erwachsenen auf Fünfjährige mit Intimität mit einer/einem 15-jährigem Jugendlichen in denselben Topf werfen !

Nach amerikanischem Verständnis ist ein Mensch bis genau (!) zum Tag seines 16. Geburtstages ein Kind. Da ein Kind nicht in der Lage ist, über seine Sexualität selbst zu entscheiden, ist jede Intimität mit einem/r 15,9-jährigen automatisch eine Vergewaltigung. Eine vor dem 16. Geburtstag schwanger gewordene Jugendliche kann daher nur dann Sozialhilfe bekommen, wenn sie vorher den „Vergewaltiger“ (der der Kindsvater automatisch ist) ins Gefängnis bzw. den elektrischen Stuhl bringt.

Ich habe mal einen Fernsehsendung gesehen (unkommentiert aus den USA übernommen), in der man sich über eine Kindesschänderin erregte (die dann auch für 5 Jahre in den Knast kam) : Eine Mittdreißigerin hatte sich an einem strammen jungen Mann „vergangen“, und der war erst 15.

Also bitte : Roman Polanski hat gegen den Jugenschutz verstoßen, aber kein Kapitlverbrechen begangen.

Lieber Klaus,

was auch immer du hier von wem unkritisch übernommen hast, Herr Polanski hat grundsätzlich (Verjährungsaspekte außer acht gelassen) auch nach deutscher Rechtsauffassung nicht nur gegen den Jugendschutz verstoßen!

  1. Das Jugendschutzgesetz befasst sich mit den Themen Alkoholausschank, Filme, Tabak, etc.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=5350.html

Demzufolge hätte man hier den Herrn Polanski an die Kandarre nemen können, weil er dem Mädchen Alkohol und Drogen verabreicht hat.

  1. „Sich vergangen hat“, was für eine verharmlosende Wortwahl…

Das Mädchen war zur Tatzeit 13 Jahre alt. Das ist nicht 15,9, sondern 13 und auch nach deutschem Recht ein Kind!
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html
Wird diese Tat von einem über 18jährigen begangen und in den Körper eingedrungen wird, was hier der Fall war, dann liegt auch nach deutschem Recht schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vor.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html

Ganz gleich, ob § 176 (Mindeststrafe 1 Jahr) oder § 176 a (Mindeststrafe 2 Jahre), beide Delikte sind auch nach deutschem Recht Verbrechen!
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html

LG Petra

Hallo,

Ich habe mal einen Fernsehsendung gesehen (unkommentiert aus
den USA übernommen), in der man sich über eine
Kindesschänderin erregte (die dann auch für 5 Jahre in den
Knast kam) : Eine Mittdreißigerin hatte sich an einem strammen
jungen Mann „vergangen“, und der war erst 15.

Wenn wir uns an die gleiche Sendung erinnern, ging es immerhin um eine Lehrerin, was die Sachlage dann etwas ändert.
Ungeachtet dessen, was ich über den Fall Polanski denke - wo möchtest du eine Grenze ziehen?

Gruß
Elke

guten tag, armin diedrich,

gut, danke, das steht es.

frage ist aber:was tun wir konkret dagegen?

bartholomäus

Hallo,

wo genau wird in diesem Artikel der sexuelle Missbrauch eines Kindes verharmlost?

Ralph

Hallo!

wo genau wird in diesem Artikel der sexuelle Missbrauch eines
Kindes verharmlost?

Ich denke, ne latente Verharmlosung kann man dem Artikel schon unterstellen, wenn er Seigner das Schlusswort sprechen lässt mit dem lapidar bis absurden Hinweis auf die andersartigen Gepflogenheiten in den 70ern.

Bei nem Ottonormalmissbraucher enden solche Berichte idR anders … je einen Bericht gesehen mit einer Aussage der Ehefrau des Beschuldigten im Stile von „wir im Viertel nehmen das halt nicht so eng“? :wink:

Die Überschrift des UP bleibt dennoch unverständlich, schon klar.

_ ℂ Λ ℕ Ð I Ð € _

Hallo,

frage ist aber:was tun wir konkret dagegen?

Im Einzelfall reagieren (oder ignorieren, wenn für mich die Trollqualitäten des Posters überwiegen).
Godwin’s Law zitieren.

Gruß
Elke

„Sich vergangen hat“, was für eine verharmlosende
Wortwahl…

Diese Wortwahl bezog sich auf den 15-jährigen jungen Mann (sorry… Knaben). Für Kinder hatte ich die Formulierung „sexuellen Zugriff“ gewählt.

Es ging mir darum, dass die Festsetzung einer genauen Altersgrenze juristisch vielleicht nötig ist, in der moralischen Bewertung jedoch nicht das Maß aller Dinge sein kann. Das gilt natürlich auch für den „Täter“ (wenn der „Jugendliche“ am Tag nach seinem 18 Geburtstag mit seiner jüngeren Freundin´ins Bett geht, wird er plötzlich zum Verbrecher).

Ich wollte aussagen, dass ich den Geschlechtsverkehr mit Kindern moralisch anders (in jedem Fall als Verbrechen) zu beurteilen ist als mit jungen Erwachsenen - eine Altersgrenze ist hier nur eine gesellschaftlich gewollte Regel.

Die Grenze zwischen Kind und Erwachsenen ist die Pubertät. Diese hat sich in den letzten 100 Jahren um 5 Jahre nach vorn verlagert. Unsere Gesellschaft hat darauf noch keine angemessene Reaktion gefunden und tut einfach so, als müsse eine junge Frau (sorry, ein Mädchen) noch mit Barbie-Puppen spielen.

guten abend, elke,

wie ist deine antwort zu verstehen?

bartholomäus

Hallo,

du wurdest auf Godwin’s Law hingewiesen. Deine Frage „was tun wir nun dagegen?“ habe ich darauf bezogen, was wir tun (sollen), wenn eine Diskussion diese Richtung nimmt.
Darauf bezieht sich meine Antwort.

Gruß
Elke

Hi,

Ich denke, ne latente Verharmlosung kann man dem Artikel schon
unterstellen, wenn er Seigner das Schlusswort sprechen lässt
mit dem lapidar bis absurden Hinweis auf die andersartigen
Gepflogenheiten in den 70ern.

Also ich war auch so ein „Früchtchen“, was sich mit 14 schon in Kreisen rumgetrieben hat, wo es sich entweder um Revolution, Drogen oder Sex oder alles zusammen gehandelt hat. Ich fand das total aufregend und spannend und ich war es, die das alles miterleben wollte. Tatsächlich haben Drogen damals noch eine andere Rolle gespielt als heute. Die, die sich lediglich „zudröhnen“ wollten wurden verachtet. Es war eine Zeit, in der die verlogene Sexualmoral der Altvorderen endlich gekippt wurde und die „Spätgeborenen“ wissen vielleicht gar nicht, wie segensreich das damals war.

Der Fall Polanski ist für mich deshalb nicht geeignet, eine allgemeine Debatte über Kindesmissbrauch und dessen Darstellung in den Medien zu führen.

Gruß,

Anja

Ich denke, ne latente Verharmlosung kann man dem Artikel schon
unterstellen, wenn er Seigner das Schlusswort sprechen lässt
mit dem lapidar bis absurden Hinweis auf die andersartigen
Gepflogenheiten in den 70ern.

Das ist aber schon sehr latent. Wenn aber umgekehrt nach rund 40 Jahren Herr Polanski noch ausgeliefert und vor Gericht gestellt werden soll, obwohl das damalige Opfer dagegen ist, kann man wohl kaum von einer Verharmlosung reden.

Ralph