Liebe Anwesende,
Was mir an diesem Thema auffällt, ist die unkritische Übernahme der amerikanischen Rechtsauffassung in Europa. Dazu gehört die starre Definition eines „Kindes“ als ein Mensch vor seinem 16. Geburtstag.
Es handelt sich doch bei (a) Kindesmissbrauch und
(b) Umgang mit sexuell gereiften Jugendlichen um zwei völlig unterschiedliche Themen. Man kann doch nicht den sexuellen Zugriff eines Erwachsenen auf Fünfjährige mit Intimität mit einer/einem 15-jährigem Jugendlichen in denselben Topf werfen !
Nach amerikanischem Verständnis ist ein Mensch bis genau (!) zum Tag seines 16. Geburtstages ein Kind. Da ein Kind nicht in der Lage ist, über seine Sexualität selbst zu entscheiden, ist jede Intimität mit einem/r 15,9-jährigen automatisch eine Vergewaltigung. Eine vor dem 16. Geburtstag schwanger gewordene Jugendliche kann daher nur dann Sozialhilfe bekommen, wenn sie vorher den „Vergewaltiger“ (der der Kindsvater automatisch ist) ins Gefängnis bzw. den elektrischen Stuhl bringt.
Ich habe mal einen Fernsehsendung gesehen (unkommentiert aus den USA übernommen), in der man sich über eine Kindesschänderin erregte (die dann auch für 5 Jahre in den Knast kam) : Eine Mittdreißigerin hatte sich an einem strammen jungen Mann „vergangen“, und der war erst 15.
Also bitte : Roman Polanski hat gegen den Jugenschutz verstoßen, aber kein Kapitlverbrechen begangen.