Verheiratet,gerennt lebend in einer Wohnung und Hartz IV

Hallo,
man ist verheiratet ,versteht sich aber nicht mehr und will nicht für einander weiter da sein.Scheidung wegen dem Stress recht ungern.Ein Partner bekommt ALG I der andere Partner hat kein Einkommen.
Können beide Partner jeder für sich in der vormals gemeinsamen Wohnung bleiben und ein Partner (der ohne Einkommen) beantragt Hartz IV. ?

LG

Hallo
Wenn die Frage dahin geht, ob die beiden die Einstandsgemeinschaft beenden können, so geht das nicht, solange die beiden verheiratet sind, da es dann ja ein gegenseitiges Unterhaltsrecht gibt.

Natürlich kann einer der beiden Alg2 beantragen, aber der andere muss dann auch seine Einkommens- und Vermögenscerhältnisse offenlegen.

Übrigens, an dem gegenseitigen Unterhaltsrecht würde sich auch nichts ändern, wenn sie in getrennten Wohnungen leben würden, jedenfalls nicht grundsätzlich. Vielleicht im Detail, das weiß ich aber nicht.

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