Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege

So. Hallo. Jetzt muss ich doch noch mal Fragen zum Pflegegeld stellen, was ich nicht bei der Krankenkasse tun möchte.

Folgendes . Person X hat Pflegegrad 2. Sein Bruder Y ist als Pflege eingetragen.

Person X nimmt das erste Mal ein Pflegedienst in Anspruch und muss den Pflegedienst direkt von dem Geld bezahlen, was er monatlich auch ausgezahlt bekommt. Irgendwann möchte X den Pflegedienst wechseln und stößt auf einen Haushaltshilfeverein. Dieser erklärt Person X wenn er nicht mehr als 2 Stunden Hilfe in der Woche benötigt, dann kann über die Verhinderungspflege plus Kurzzeitpflege und Sachleistungen abgerechnet werden. Das bedeutet Person X kann sein monatliches Pflegegeld behalten. Und siehe da es klappt.

Person X versteht aber etwas nicht.
Wie kann es sein, das dieser Haushaltshilfeverein durchgehend das ganze Jahr über so abrechnen kann, da Person X immer dachte, Verhinderungspflege ect stünde nur zu, wenn Bruder Y als Pfleger verhindert wäre ?
Muss Person X immer diesen Verein beschäftigen um den vollen Betrag der Verhinderpflege ect. für seine nötige Hilfe zu bekommen oder könnte das auch eine Privatperson das ganze Jahr über abrechnen? Wenn ja, muss dann Pfleger Y , hier der eingetragene Bruder, unterschreiben, das er das ganze Jahr verhindert ist? Und dennoch kann der zu pflegende sein normales Pflegegeld behalten.?

Vielen Dank

Hallo,
Verhinderungspflege setzt voraus, dass auch tatsächlich eine Verhinderung der ursprünglich genannten Pflegeperson vorliegt und wie der Name „Haushaltshilfeverein“ schon sagt, macht der nur die wirtschaftliche Versorgung, die eigentliche Pflege macht in diesem Fall weiterhin die Pflegeperson. Der zu Pflegende hat Pflegegeld als Leistung gewählt und bekommt deshalb auch das Pflegegeld ausgezahlt. Entscheidend für die Leistung Verhinderungspflege für die wirtschaftliche Versorgung von maximal 2 Stunden pro Woche ist ein entsprechender vorheriger Antrag bei der Pflegekasse. Wenn das hier bereits passiert ist und die Pflegekasse hat das so bewilligt, dann ist das alles okay, meine ich.
Kurzzeitpflege ist eine andere Leistungsart, die aber nicht passt.
Gruss
Czauderna

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