hallo zusammen,
Hallo,
meine Freundin hat sich bereit erklärt die verhinderungspflege
für
meinen behinderten sohn übernehmen, da mein sohn einen narren
an ihr
gefressen hat, und andere menschen nicht so leicht zugang zu
ihm
bekommen.
Sie pflegt aber auch gleichzeitig ihre schwiegermutter und
bekommt
pflegestufe I.
Die Pflegestufe und die dazugehörigen Leistungen bekommt aber nicht Deine Freundin, sondern deren Schwiegermutter. Die Schwiegermutter beauftragt dann Deine Freundin mit der Pflege.
Genauso bekommt Deine Freundin nicht die Leistungen für die „Verhinderungspflege“, sondern Dein Sohn, der (bzw. ggfs. Du als gesetzliche Vertreterin) dann jemand mit der Pflege beauftragt.
ist es ein problem beides miteinander zu kombinieren?
Nö, wieso sollte es. Schließlich lebt von der Pflege mehrerer Personen ein ganzer Berufszweig (Pflegedienste). Für die Pflegekasse ist das grundsätzlich egal, wen der Leistungsberechtigte beauftragt. Deine Freundin sollte aber klären, ob es für Sie nicht sozialversicherungspflichtige Konsequenzen hat, wenn sie die zusätzliche Aufgabe übernimmt.
&Tschüß
Wolfgang