Verhinderungspflege

Meine Mutter pflegt von Geburt an ihren schwerbehinderten Sohn. Nun ist sie krank geworden und hat vor kurzem das erste Mal Verhinderungspflege beantragt und auch erhalten. Nun haben wir kurzfristig erfahren, dass das Pflegegeld einbehalten wird. Ist das zulässig? Zusätzlich hies es seitens der Krankenkasse, sie hätte keine weitere Möglichkeit noch irgendetwas zu beantragen. Und das, obwohl sie noch sehr viele Arzttermine vor sich hat und ausschließlich auf Menschen zurückgreifen kann, die meinen Bruder kennen.
Welche Möglichkeiten hat man noch, ausser einen Pflegedienst zu beauftragen. Kann man noch etwas beantragen damit gewährleistet ist, dass die von uns organisierten Pflegepersonen bezahlt werden können`? Und darf das Pflegegeld überhaupt auf die Verhinderungspflege angerechnet werden?
Für eine aussagekräftige Antwort wäre ich sehr dankbar.

Hallo,

Meine Mutter pflegt von Geburt an ihren schwerbehinderten
Sohn. Nun ist sie krank geworden und hat vor kurzem das erste
Mal Verhinderungspflege beantragt und auch erhalten. Nun haben
wir kurzfristig erfahren, dass das Pflegegeld einbehalten
wird. Ist das zulässig?

Ja warum auch nicht? Schließlich hat deine Mutter in dieser Zeit ja keine Pflegeleistung erbracht und erhält daher auch kein Pflegegeld. Hätte die Ersatztpflege mehr als 1500 Euro gekostet, hättet ihr sogar noch selber zuzahlen müssen.
Schon klar, dass deine Mutter trotzdem immer da war für ihren Sohn und die Wäsche gemacht hat und evtl. Nachts aufgestanden ist und auch für ihn gekocht hat, aber sie hatte eben eine Ersatzpflege und vom Pflegegeld wird diese bezahlt.
Das Pflegegeld soll ja auch kein Unterhalt für deine Mutter sein, sondern die Versorgung des Sohnes gewährleisten.

Zusätzlich hies es seitens der
Krankenkasse, sie hätte keine weitere Möglichkeit noch
irgendetwas zu beantragen.

Was genau meinst du? Gelder vom Amt?

Und das, obwohl sie noch sehr viele
Arzttermine vor sich hat und ausschließlich auf Menschen
zurückgreifen kann, die meinen Bruder kennen.

Du meinst eine Betreuung für deinen Bruder während die Mama beim Arzt ist?

Welche Möglichkeiten hat man noch, ausser einen Pflegedienst
zu beauftragen. Kann man noch etwas beantragen damit
gewährleistet ist, dass die von uns organisierten
Pflegepersonen bezahlt werden können`?

Kann den keiner von euch nach dem Bruder schauen?
Oder mal bei der Krankenkasse schlau machen, ob den kein Zivi kommen kann. Aber das kostet auf jeden Fall auch Geld.
Oder ihr sucht euch ne Studentin, die sich was dazu verdienen will und gelegentlich bei euch vorbei kommt.

Und darf das Pflegegeld
überhaupt auf die Verhinderungspflege angerechnet werden?

Ja wie schon gesagt, ihr hättet auch drauf zahlen können.

Für eine aussagekräftige Antwort wäre ich sehr dankbar.

Dumm, aber so ist das geregelt.

Gruß Jenny

Guten Tag,

wenn Deine Mutter aus gesundheitlichen Gründen auch künftig nur eingeschränkt bis gar nicht für den behinderten Bruder sorgen kann, müsstet ihr daran denken, zumindest eine stundenweise Pflege ins Haus zu holen.

Erkundigt ich doch einfach mal vor Ort bei den Sozialstationen, Diakonie, Sozialamt der Stadt, was es da noch gibt. Ich denke da an Kurzzeitpflege, Tagespflege usw.

Du schreibst, dass die Mutter nur auf Personen zurückgreifen kann, die der Bruder schon kennt. Darf man fragen warum? Gibt es Probleme, wenn Fremde das Haus betreten?

Leider schreibst Du nicht, wie es mit Unterstützung seitens der Familie ausschaut. Können Geschwister oder deren Partner oder Kinder zumindest stundenweise aushelfen? Das würde die Kosten im Zaum halten und der alten Dame etwas Luft verschaffen. Mit einer kranken alten Frau plus einem behinderten Mann im Haus werdet ihr früher oder später ohnehin daran denken müssen, wie beide unterstützt bzw. versorgt werden können.

Liebe Grüße
Hagazussa

Guten Tag,
wenn die verhinderungspflege mehr als 8 Stunden töäglich in Anspruch genommen wird dann wird das Pflegegeld gekürzt bzw. eingehalten. es gibt auch die Möglichkeit, dass man die Verhinderungspflege stundenweise beantragt. Dazu muss man eine privat gesuchte und nicht verwandte ersatzkraft haben, diese bescheinigt die abzurechnenden Stunden und man erhält das geld erstattet… dabei darf eben nicht die 8 Stundenregelung überschritten werden.
alles Gute happysmile