Wer weiß was! Frau wurde nach One-night-Stand schwanger, obwohl Sie einem Mann versichert hat dass Sie die Pille nimmt! Wie sieht das rechtlich aus, wenn Sie das alles geplant hat? Muss der Mann für das Kind unterhalt zahlen?
Hat der Mann überhaupt eine Chance wenn er rechtlich vorgehen will oder muss er es einfach hinnehmen dass er quasi belogen und oder unter falschen hintergründen zum „Samenraub“ benutzt und rein gelegt wurde!
Wer weiß Antwort??
Wenn der Mann bei einem One-Night-Stand mit Waffengewalt daran gehindert wurde, ein Kondom zu benutzen, dann muss er natürlich nicht zahlen.
Hallo,
Wer weiß was! Frau wurde nach One-night-Stand schwanger,
Wer weiß Antwort??
Bei dieser Verhaltensweise der Frau: Woher weiß „man“, dass „man“ es war?
Gruß:
Manni
Wenn der Mann bei einem One-Night-Stand mit Waffengewalt daran
gehindert wurde, ein Kondom zu benutzen, dann muss er
natürlich nicht zahlen.
Unterhalt ist ein Anspruch den das Kind an den Vater hat - wieso sollten die Rechte des Kindes durch das illegale Vorgehen der Mutter tangiert sein?
Gruß
Anwar
Moin,
und rein gelegt wurde!
wie heißt es so schön?
Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn das Kind wirklich von diesem Mann stammt, muss der wohl zahlen.
Das wäre übrigens auch so, wenn die beiden einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hätten, daß der Mann nichts zu zahlen hat, denn der ‚Vertragpartner‘ wäre in dem Fall nicht die Mutter, sondern das Kind, ggf. vertreten durch das Jugendamt.
Aber was hat den Mann gehindert, ein Kondom zu nutzen?!
Gandalf
Hi,
zuerst einmal sollte man einen Vaterschaftstest veranlassen um zu prüfen ob man tatsächlich der Vater ist. Vielleicht gab es ja noch andere One Night Stands.
Wenn man dann der Vater ist hat das Kind den Anspruch auf das Geld, nicht die Mutter.
Nach dem Fall „Samenaub Boris Becker“ wurde mehrmals diskutiert ob der Vater vielleicht von der Mutter Schadensersatz fordern könnte. Also die Idee. Mutter zahlt an Vater, Vater zahlt an Kind. Unterm Strich würde der vater mit ±0 heraus kommen.
Ob dies jedoch tatsächlich schon vor Gericht versucht wurde weiß ich nicht.
Es stellt sich jedoch das praktische Problem: Wenn die Mutter zahlungsunfähig ist oder der Selbstbehalt so hoch ist, dass der Vater nichts bekommt, muss der Vater dennoch zahlen. Es wäre nichts gewonnen. Und ein Sieg vor Gericht wäre nicht garantiert.
MFG
Hi,
zuerst einmal sollte man einen Vaterschaftstest veranlassen um
zu prüfen ob man tatsächlich der Vater ist. Vielleicht gab es
ja noch andere One Night Stands.Wenn man dann der Vater ist hat das Kind den Anspruch auf das
Geld, nicht die Mutter.
nein, wie du aus § 1615l bgb ersehen kannst.
ausnahmsweise kann es unbillig sein, der mutter unterhalt zu gewähren. dies hat aber der unterhaltsschuldern darzulegen und zu beweisen und ist wirklich eine krasse ausnahme (die bloße ankündigung, man nehme ein verhütungsmittel wird da eher nicht ausreichen - außerdem soll es auch möglich sein, trotz „pille“ schwanger zu werden…)
Hallo,
wie kan man der Mutter nachweisen, das dies alles geplant war?
Vaterschaftstest machen und sich drüber ärgern, daß man keine 5 € fürn Gummi ausgeben wollte.
Grüße
miamei
Unterhalt ist ein Anspruch den das Kind an den Vater hat -
wieso sollten die Rechte des Kindes durch das illegale
Vorgehen der Mutter tangiert sein?
Weil der Anspruch erst durch dieses Vorgehen geschaffen wurde. Genau aus diesem Grund habe ich mich beizeiten sterilisieren lassen.
du kannst doch nicht dem kind den anspruch auf den unterhalt versagen, weil die mutter gehandelt hat…
Hallo
… das illegale Vorgehen der Mutter
Ich glaube kaum, dass das illegal ist.
Übrigens ist der Vater die ersten drei Jahre auch der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig.
MfG
Aber wieso sollte der Vater Adressat der Ansprüche sein? Nur weil er sich auf ihre Pillenaussage verlassen und nicht noch zusätzlich auf ein Kondom bestanden hat? Durch das Verhalten der Mutter, ob fahrlässig oder vorsätzlich, ist doch erst eine Situation entstanden, welche erhebliche Folgekosten generiert. Wenn sie sagt: „Brauchst kein Gummi, ich nehm die Pille“, dann ist das ein mündlicher Vertrag, aus dem der Mann ableitet, das aus der Richtung keine Gefahr droht.
Wenn ich von einem Privatmann ein Gebrauchtwagen erwerbe, bei dem ein gravierender Mangel verschwiegen wird, habe ich auch gute Chancen, ihm das Ding wieder hinzustellen und mein Geld wieder zu bekommen.
Möglich das die Mutter trotzdem völlig im Recht ist, aber dann stimmt mit dem Recht irgendwas nicht.
Wenn ich von einem Privatmann ein Gebrauchtwagen erwerbe, bei
dem ein gravierender Mangel verschwiegen wird, habe ich auch
gute Chancen, ihm das Ding wieder hinzustellen und mein Geld
wieder zu bekommen.
Möglich das die Mutter trotzdem völlig im Recht ist, aber dann
stimmt mit dem Recht irgendwas nicht.
Hm, inwiefern ist Sex ohne Verhütung ein gravierender Mangel? Wie steht es denn da mit Rückgabe, Umtausch, Nachbesserung? Letzteres wäre da wohl die einfachste Möglichkeit…
Hm, inwiefern ist Sex ohne Verhütung ein gravierender Mangel?
In dem Moment, wo einer denkt, es wird verhütet und der andere weiss, das es nicht passiert und in der Folge den ersten an den dann enstehenden Kosten beteiligen will.
Moin auch,
In dem Moment, wo einer denkt, es wird verhütet und der andere
weiss, das es nicht passiert und in der Folge den ersten an
den dann enstehenden Kosten beteiligen will.
Dass die Pille keinen 100%igen Schutz liefert ist dir aber bekannt? Selbst wenn Frau also die Pille genommen hätte, kann es zu einer Schwangerschaft kommen. Wie willst du also nachweisen, ob es ein Unfall oder Absicht war?
Ralph
Umtausch!
Also ich würde sagen, tauschen wir einfach das Kind gegen eine nette Geschlechtskrankheit, davor schützt die Pille nämlich garnicht. Deshalb sollte man bei One Night Stands ja auch grundsätzlich nicht auf ein Kondom verzichten. Ich glaube, im Vergleich zu diversen Krankheiten ist das langjährige Zahlen von Unterhalt dann wohl doch die angenehmere Variante. Und man kann es besser in die Kategorie „Lehrgeld“ einordnen.
MfG,
TheSedated
Dass die Pille keinen 100%igen Schutz liefert ist dir aber
bekannt? Selbst wenn Frau also die Pille genommen hätte, kann
es zu einer Schwangerschaft kommen. Wie willst du also
nachweisen, ob es ein Unfall oder Absicht war?
Da man nie alles 100%ig beweisen kann und auch nicht muss, ist das Gericht iRd. Beweiswürdigung frei zu entscheiden, wovon es ausgeht, und muss keinen sicheren Nachweis fordern (§ 286 ZPO), es darf auch Tatsachen schätzen (§ 287 Abs. 2 ZPO).
Und hier würde es durchaus kritisch prüfen, ob eine Fehlerquote von 0,1 bis 3 auf dem Pearl-Index (je nach Produkt) bei Benutzung der Pille ausreicht, ein wesentlich höheres Schwangerschaftsrisiko ganz ohne Verhütung, welches der Mann bei Kenntnis dann eben gerade nicht eingegangen wäre (und das Gericht das glaubt), negiert.
Die Ansicht, Fehler können immer passieren, ist vor Gericht grundsätzlich nicht geeignet, Folgen, die bei Bestehen eines tatsächlich höheren Risikos eingetreten sind, zu negieren.
Der Anspruch wird allerdings daran scheitern, dass ein Vertragsverhältnis im Zuge des Geschlechteverkehr nicht existiert, auch kein vorvertragliches. Die Frau begeht daher durch die Lüge keine entsprechende Pflichtverletzung und für deliktische Ansprüche ist bei dem reinen Vermögensschaden kein Raum.
Gruß
Dea
Gut! Dann sind wir uns ja einig.
Ralph
Wenn sie sagt: „Brauchst kein Gummi, ich nehm die Pille“, dann
ist das ein mündlicher Vertrag, aus dem der Mann ableitet, das
aus der Richtung keine Gefahr droht.
Wenn der Mann so blöd unwissend ist, und denkt, dass die Pille 100%ige Sicherheit bietet, was Verhütung angeht (von Geschlechtskrankheiten, die bereits erwähnt wurde, ganz zu schweigen), dann kann er auch gut und gerne zahlen.
Gruß
Christa
Wenn der Mann so blöd unwissend ist, und denkt, dass die Pille
100%ige Sicherheit bietet, was Verhütung angeht (von
Geschlechtskrankheiten, die bereits erwähnt wurde, ganz zu
schweigen), dann kann er auch gut und gerne zahlen.
Ich habe weiter unten erklärt, warum dieser Einwand rechtlich unbeachtlich ist.
Außerdem sollte es sich eigentlich jedem erschließen, dass es einen Unterschied macht, ob man ein Risiko von 1-3% oder 50% oder mehr eingeht. So einfach ist es eben nicht.