verjährung anhörungsbogen

hallo

ein anhörungsbogen wird an eine person geschickt. im bogen steht als bearbeitungsdatum der 02.09.13 drin. da die vorwürfe im bogen zutreffen macht die person keine angaben und wartet auf den endgültigen zahlungsbescheid.

nun ist der 20.11.13 und es kam kein weiterer bogen oder zahlungsbescheid.

wann ist dieser vorfall verjährt und die person muss nichts mehr bezahlen ?

mfg

wann ist dieser vorfall verjährt und die person muss nichts
mehr bezahlen ?

Durch den Anhörungsbogen an den Betroffenen wurde die Verjährung unterbrochen und begann erneut - also wieder 3 Monate.

Rechtlich kann nun bis einschließlich 02.12.13 ein Bußgeldbescheid erlassen werden, dieser muss den Betroffenen dann innerhalb von 14 Tagen erreichen.

Gruß Crack

Rechtlich kann nun bis einschließlich 02.12.13 ein
Bußgeldbescheid erlassen werden, dieser muss den Betroffenen
dann innerhalb von 14 Tagen erreichen.

also müsste die person bis kurz vor weihnachten ( 16.12 ) noch zittern. danach wäre es hinfällig

also müsste die person bis kurz vor weihnachten ( 16.12 ) noch
zittern. danach wäre es hinfällig

So ist es.

Gruß Crack