Verjährung aus Forderung Erbe

Hallo Zusammen,
angenommen eine Frau (verheiratet, 2 Kinder aus erster Ehe, eines aus neuer Ehe) ist 2013 verstorben, die Kinder haben zugunsten des Ehemannes auf Erbansprüche verzichtet.

Die Frau hatte ein Girokonto, das warum auch immer nie aufgelöst wurde und rund 700€ im Minus war. Der Ehemann ist 2016 verstorben.

Weiter angenommen hätte die Bank die Forderung an einen Rechtsanwalt abgetreten, der diese Forderung eintreiben möchte. Aktuell wäre ein Schreiben des Anwaltes per Post gekommen. (Hintergrund: Ein Sohn hat die Mietwohnung des Vaters übernommen und die Namen der Eltern wurden nie vom Briefkasten entfernt). Der Sohn hat den Rechtsanwalt benachrichtigt, dass die Mutter verstorben sei.

Daraufhin wäre ein Forderungsschreiben an alle Kinder und den verstorbenen Ehemann gekommen, mit dem Hinweis, dass man als Erbe hierfür haftet.

Ob nach dem Tod des Ehemannes Benachrichtigungen des Anwaltes kamen, kann nicht gesagt werden. Es gäbe keinen Mahnbescheid.

Wie würde in so einem Fall die Verjährung berechnet werden, würde hier die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren greifen?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Servus,

lies hierzu mal § 199 Abs 1 Nr. 2 BGB.

Wann hat denn die Bank davon Kenntnis erlangt, dass (a) die Ehefrau verstorben ist und der Ehemann sie beerbt hat und (b) dieser auch verstorben ist und der oder die Söhne ihn beerbt haben?

Schöne Grüße

MM

Wer lesen kann… den 2. Satz hatte ich bisher ignoriert.

Vielen Dank.

P.S.: Ich war schon ewig nicht mehr hier, aber als ich mich heute eingeloggte, hab ich überlegt, welche Namen mir noch von früher bekannt sind, Deiner war der erste.