Verjährung bei fälschlicher Überweisung?

Hallo zusammen,

ich hoffe ich habe die Kategorie richtig gewählt. Ich habe folgendes „Problem“. Ich habe zum Ende 01/2014 bei meinem bisherigen Arbeitgeber gekündigt und am 01.02. bei einem neuen AG angefangen. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich in Elternzeit (Mutterschutz hat im Oktober 2012 begonnen mit anschließender Elternzeit).

Nun habe ich von meiner ehemaligen Firma Ende Februar einen hohen Betrag überwiesen bekommen. Im Verwendungszweck stand Lohn/Gehalt. Da dies meiner Meinung nach nicht korrekt war habe ich dies gemeldet bei der Entgeltstelle. Diese haben das aufgenommen und wollten sich melden. Seit dem habe ich nichts mehr gehört. Ich gehe zwar davon aus dass sie sich noch melden werden, es sind ja erst 3 Monate vergangen und die Mühlen mahlen in dieser Firma sehr langsam. Trotzdem würde es mich interessieren der Anspruch auf Rückzahlung irgendwann entfällt. Gibt es also eine Verjährungsfrist für Gehalt das fehlerhaft überwiesen wurde?

Vielen Dank im Voraus

Hallo, vielleicht hilft Dir das weiter:

Infolge der Schuldrechtsreform, die das Bürgerliches Gesetzbuch BGB mit Wirkung vom 01.01.2002 in vielen Einzelheiten geändert hat, gilt nunmehr eine einheitliche Verjährungsfrist für praktisch alle Ansprüche des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis.

Die neue Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Hallo,

ja danke, das ist schon mal eine super Info. In meinem Fall wären das also fast vier Jahre weil das am Anfang des Jahres war. Na dann warte ich mal weiter ab :smile: