Hallo zusammen,
ich habe mal eine allgemeine Frage zum Thema Verjährung von Nebenkostenabrechnungen.
Folgendes ist bekannt :
Der Vermieter hat innerhalb von 12 Monaten die Abrechnung zu erstellen, sonst verjähren die Ansprüche.
Zuviel gezahlte Nebenkosten müssen sofort zurückerstattet werden.
Der Mieter kann innerhalb von 12 Monaten Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen.
Was ist aber, wenn nach den 12 Monaten vom Mieter herausgefunden wird,
dass der Vermieter die Nebenkosten völlig falsch berechnet hat.
Gilt dann auch noch die 12 Monatsfrist oder gilt dann die 3-Jahresfrist.
Gibt es einen Unterschied zwischen dem absichtlichen falschberechnen und dem versehentlich falsch berechnen ?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Gruß
Bob