Hallo
eine Person wird am 01.06.13 geblitzt. Bisher kam noch kein Anhörungsbogen.
Wann genau ist es verjährt und die Person muss den Abhörungsbogen nicht mehr beachten ?
Gruß
Hallo
eine Person wird am 01.06.13 geblitzt. Bisher kam noch kein Anhörungsbogen.
Wann genau ist es verjährt und die Person muss den Abhörungsbogen nicht mehr beachten ?
Gruß
Wann genau ist es verjährt
3 Monate nach dem Tag der Tat, vorausgesetzt es gab keine unterbrechenden Maßnahmen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__26.html
Unterbrechende Maßnahmen der Verfolgungsverjährung sind z.B. der Versand eines Anhörungsbogens namentlich an den Betroffenen, oder auch die reine Ausstellung des Bußgeldbescheides am letzten Tag der 3-monatigen Verjährungsfrist wenn der Bescheid den Betroffenen dann noch innerhalb von 14 Tagen erreicht.
Gruß Crack