verjährung nach anhörungsbogen ?

hallo

eine person bekommt am 28 august einen anhörungsbogen zugeschickt indem sie sich äußern soll ( geht um blitzen und punkte. kein fahrverbot ).

da die person es ja war macht sie keinerlei angaben und wartet auf den endgültigen bescheid ( zahlungsbetrag, etc. ).

nun hat die person bis jetzt keinen weiteren bogen erhalten.

gibt es eine verjährung nach zustellung des anhörungsbogens ? falls dieses jahr nix mehr kommen würde ?

mfg

Hallo erst mal Wenn du keinen bescheid mehr von der behörde bekommen solltest brauchst du dir keine sorgen mehr zu machen .

gibt es eine verjährung nach zustellung des anhörungsbogens ?
falls dieses jahr nix mehr kommen würde ?

Ja, erneut 3 Monate.

§ 26 StVG Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate , solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

§ 33 OWiGUnterbrechung der Verfolgungsverjährung

_(1) Die Verjährung wird unterbrochen durch _

- die erste Vernehmung des Betroffenen , die Bekanntgabe, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe,

(3) Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem.

Gruß Crack