hallo
eine person bekommt am 28 august einen anhörungsbogen zugeschickt indem sie sich äußern soll ( geht um blitzen und punkte. kein fahrverbot ).
da die person es ja war macht sie keinerlei angaben und wartet auf den endgültigen bescheid ( zahlungsbetrag, etc. ).
nun hat die person bis jetzt keinen weiteren bogen erhalten.
gibt es eine verjährung nach zustellung des anhörungsbogens ? falls dieses jahr nix mehr kommen würde ?
mfg