Man könnt das natürlich schlanker gestalten: Sache verzögern
mit Rückfragen, bis die 3-Monatsgrenze erreicht ist und dann
einfach darauf hinweisen, dass der Mietvertrag durch die
Ehefrau abgeschlossen wurde. Für die Ehefrau kommt Erstkontakt
dann erst nach drei Monaten. Ist dann die Verjährung
eingetreten?
Wenn die Bußgeldbehörde bis dahin gegen den Fahrer nichts unternommen haben sollte, ja.
Da aber der Fahrer bekannt ist wird dieser als Nächstes angeschrieben wodurch die Verjährung unterbrochen wird, Mietfirma und Ehefrau haben mit der Sache nichts mehr zu tun.
Zweiter Punkt: da aus fahrendem Auto geblitzt wurde,
Das würde mich aber sehr wundern.
Abstandsmessungen werden durch 3 Videokameras dokumentiert, das aber nicht mobil sondern stationär. Eine Messung aus einem fahrenden Fahrzeug heraus ist zwar auch möglich [Provida], dann wird der Betroffene aber sofort gestoppt und nicht geblitzt.
Ein Fahrtenbuch kann ja dann nicht als ultimative Drohung im Raume
stehen. Oder?
Sollte es der Bußgeldbehörde tatsächlich nicht gelingen die Identität des Fahrers anhand des Fotos nachzuweisen wird sie trotzdem einen Bußgeldbescheid gegen den von der Mietfirma benannten Fahrer erlassen, denn das wird ihr als Beweis ausreichen. Wenn der Betroffene das anders sieht kann er Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, dann entscheidet ein Richter.
Eine Fahrtenbuchauflage kommt keinesfalls in Betracht, denn die würde sich ja nur gegen die Mietwagenfirma richten können. Da die Mietwagenfirma aber ihren Pflichten nachgekommen ist kann man ihr keinen Vorwurf machen.
Gruß Crack