Hallo, Wissende der Juristerei,
folgende (natürlich rein hypothetische) Frage:
Wäre die Forderung eines Internet-Providers vom Februar 2002 zum heutigen Zeitpunkt verjährt?
Ein kleines Gedankenspiel zum Thema:
BGB § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Allerdings beginnt diese Frist erst mit Ablauf des Jahres, in welchem die Forderung entstanden ist.
Demnach wäre die Forderung nicht verjährt. Nun sagt aber die Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung (TKV):
TKV § 8 Verjährung
Die vertraglichen Ansprüche der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für
die Öffentlichkeit und ihrer Kunden aus der Inanspruchnahme dieser Leistungen verjähren in zwei Jahren. § 201 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.
Würde die Frist, wie bei BGB § 195, erst mit Ablauf des Jahres, in welchem die Forderung entstanden ist beginnen, so wäre die Forderung ebenfalls nicht verjährt. Jedoch sagt das BGB weiterhin:
BGB § 200 Beginn anderer Verjährungsfristen
Die Verjährungsfrist von Ansprüchen, die nicht der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, beginnt mit der Entstehung des Anspruchs, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist. § 199 Abs. 5 findet entsprechende Anwendung.
Damit wäre die Forderung verjährt, jedoch nur, wenn die Leistung eines Internet-Providers eine „Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit“ darstellt.
Wer weiss was?
Gruss und schon einmal vielen Dank
Ted