Hallo,
habe mal eine Frage zu Verjährung von privat (ohne Notar) geschlossene Schuldanerkenntnisse.
Soweit mir bekannt ist, verjähren diese auch nach 3 Jahren. Der Zusatz „Verzicht auf Einrede der Verjährung“ ändert daran nichts oder?
Demnach würden morgen bzw. übermorgen alle Schuldanerkenntnisse aus 2018 verjähren.
Was ist allerdings, wenn man ein Schuldanerkenntnis z.B. aus 2015 hat, mit Ratenzahlungsvereinbarungen:
Summe X soll 2017 bezahlt werden Summe Y in 2018 und Summe Z in 2019?
Ist dann, weil das Schuldanerkenntnis aus 2015 ist, bereits alles verjährt? oder nur die Summe aus 2017? und 2018 würde jetzt verjähren und die summe für 2019 erst ende nächsten Jahres?
Macht es irgendeinen Unterschied, ob jemals Zahlungen geflossen sind oder nicht?
Danke.